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Die Gewerkschaft IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) auf Arbeitgeberseite haben sich in der heutigen zweiten Verhandlungsrunde auf einen 27-monatigen Tarifvertrag (Laufzeit 10/2022 bis 12/2024) für Deutschlands beschäftigungsstärkstes Handwerk geeinigt.

Der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn (Lohngruppe 1/Einstiegslohn) steigt in zwei Stufen: zum 1.10.2022 von derzeit 11,55 Euro auf 13 Euro (plus 12,55 Prozent) und zum 1.1.2024 auf 13,50 Euro (3,85 Prozent). Damit hebt sich der Einstiegslohn im Gebäudereiniger-Handwerk auch künftig deutlich vom gesetzlichen Mindestlohn nach oben ab.

Der zweite ebenfalls allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn, der für Fachkräfte sowie für die Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6) gilt, steigt zum 1.10.2022 von derzeit 14,81 Euro auf 16,20 Euro (9,39 Prozent) und zum 1.1.2024 auf 16,70 Euro (3,09 Prozent).

Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich bis Laufzeitende im Jahr 2024 je nach Lehrjahr auf 900, 1035 und 1200 Euro.

Die gesamte Pressemeldung auf www.die-gebaeudedienstleister.de

Seit 01.03.2016 gilt der Tarifvertrag als allgemeinverbindlich. Immerhin hat es dazu wieder einmal vier Monate gebraucht. Eine Tatsache, die grundsätzliche für Verunsicherung bei Mitarbeitern, Mitbewerbern und Kunden sorgt.

Der Bundesinnungsverband meldet dazu:

Der Lohntarifvertrag und der Mindestlohntarifvertrag 2016/2017 sind seit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Der Mindestlohntarifvertrag ist per Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMAS) ab dem 1. März 2016 für allgemeinverbindlich erklärt worden. Damit gelten die Lohngruppe 1 (u.a. Innen- und Unterhaltsreinigung) und die Lohngruppe 6 (u.a. Glasreinigung) zwingend als Mindestlohn für alle Beschäftigten von Betrieben (oder Betriebsabteilungen), soweit von ihnen oder in ihnen Gebäudereinigungsleistungen überwiegend erbracht werden.

Die Löhne der Mindest-Lohngruppe 1 betragen ab dem 1. Januar 2016 9,80 Euro (West) und 8,70 Euro (Ost). Ab 1. Januar 2017 gelten 10,00 Euro (West) und 9,05 Euro (Ost).

Die Löhne der Mindest-Lohngruppe 6 betragen ab dem 1. Januar 2016 12,98 Euro (West) und 11,10 Euro (Ost). Ab 1. Januar 2017 gelten 13,25 Euro (West) und 11,53 Euro (Ost).

Quelle: www.die-gebaeudedienstleister.de

Der neue Tarifvertrag hat Gültigkeit bis 31.12.2017

Das Bundeskabinett hat am 18.09.2013 auf seiner letzten Sitzung vor den Bundestagswahlen den neuen Mindestlohntarifvertrag in der Gebäude­reinigung für allgemeinverbindlich erklärt. Die Bundesregierung ist damit der eindeutigen 6:0 Empfehlung des Tarifausschusses im Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefolgt, der bereits am 16.09.2013 beraten hatte. Die formelle Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt in den nächsten Tagen.

Quelle: www.gebaeudereiniger.de

Das heißt, für etwa 920.000 Gebäudereiniger in Deutschland gilt ab 1. Januar 2014 ein Mindestlohn von 9,31 pro Stunde im Westen und 7,96 Euro im Osten. Auch die Lohngruppe 6 (Glas­reinigung) ist ohne Einschränkung allgemeinverbindlich erklärt worden.

Ab 1. Januar 2015 gilt in Ostdeutschland 8,21 Euro und in Westdeutschland 9,55 Euro als Mindestlohn.

Die Anhebung der anderen Lohngruppen erfolgt analog in gleicher prozentualer Höhe. Die Laufzeit wurde bis zum 31. Oktober 2015 vereinbart.

Tarifverhandlungen Gebäudereiniger-Handwerk erneut ergebnislos vertagt – Nach mehr als 19 stündiger Verhandlung trennten sich die Tarifparteien in der Gebäudereinigung um 4:30 Uhr ohne Ergebnis. Die Verhandlungen werden am 19. Juni 2013 in Berlin fortgeführt.

So die kurze und knappe Meldung vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks.

Die IGBau vermeldet dazu

Verhandlungen für die Gebäudereinigung ohne Ergebnis vertagt – Frankfurt am Main, 30.05.2013

Die vierte Tarifrunde für das Gebäudereiniger-Handwerk brachte kein Ergebnis. Nach rund 20 Stunden sehr kontroverser Diskussion trennten sich die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) sowie der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, ohne eine Einigung über ein Lohnplus für die rund 550 000 Beschäftigten der Branche zu erzielen. Bis in die frühen Morgenstunden verhandelten die Tarifparteien vor allem über die Lohnhöhe sowie über die Angleichung des Ostlohns an das Westniveau.

Die IG BAU fordert für die unterste Entgeltgruppe ein Plus von 70 Cent im Westen und in einem zweiten Schritt weitere 65 Cent bei einer Laufzeit von insgesamt 24 Monaten. Die Löhne im Osten sollen zunächst auf 88 Prozent des Westlohns steigen und in einer weiteren Stufe auf 92 Prozent angehoben werden. Die Tarife der übrigen Lohngruppen sollen entsprechend der Cent-Erhöhung angepasst werden. Bereits 2011 hatte die IG BAU mit den Arbeitgebern vereinbart, dass spätestens 2019 kein Unterschied in der Bezahlung Ost-West mehr existiert.

Die Arbeitgeber bieten im Westen 40 Cent verteilt auf zwei Schritte. Dieser Tarifvertrag solle jedoch für eine lange Laufzeit von 26 Monate gelten. Die unterste Lohngruppe I im Westen würde danach von jetzt neun Euro auf 9,40 Euro steigen. Das ist gleichzeitig der Mindestlohn. Im Osten bieten die Arbeitgeber ein Plus von 52 Cent. Die Lohngruppe I bzw. der Mindestlohn im Osten stiege dann von heute 7,56 auf 8,08 Euro.

Die fünfte Verhandlungsrunde findet am 19. Juni 2013 in Berlin statt.

www.igbau.de

Tarifverhandlung Gebäudereiniger: Arbeitgeber legen deutlich verbessertes Angebot vor
Bei der Tarifverhandlung für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung am 23. April 2013 haben die Arbeitgeber in Leipzig ihr Angebot merklich auf 4,4 Prozent im Westen und 6,9 Prozent im Osten erhöht. Dies bedeutet eine Anhebung der Löhne in Lohngruppe 1 auf dann 9,40 Euro im Westen und 8,08 Euro im Osten bei einer Laufzeit von 26 Monaten.

[…] Quelle: www.gebaeudereiniger.de

Nachgebessertes Angebot der Arbeitgeber reicht nicht aus
Die IG BAU fordert für die unterste Entgeltgruppe ein Plus von 70 Cent im Westen und in einem zweiten Schritt weitere 65 Cent bei einer Laufzeit von insgesamt 24 Monaten. Die Löhne im Osten sollen zunächst auf 88 Prozent des Westlohns steigen und in einer weiteren Stufe auf 92 Prozent angehoben werden. Die Tarife der übrigen Lohngruppen sollen entsprechend der Cent-Erhöhung angepasst werden. Bereits 2011 hatte die IG BAU mit den Arbeitgebern vereinbart, dass spätestens 2019 kein Unterschied in der Bezahlung Ost-West mehr existiert.

Die vierte Verhandlungsrunde findet am 29. Mai 2013 in Frankfurt am Main statt.
[…] Quelle: www.igbau.de

Nur eine Toilettenfrau, die tatsächlich auch den Großteil ihrer Arbeitszeit mit Reinigungsarbeiten zubringt, hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn als Putzfrau. Das hat jetzt das Hamburger Arbeitsgericht entschieden.

Quelle: www.sueddeutsche.de

Aus meiner Sicht ein nicht akzeptables Urteil. Mit diesem Urteil wird der Toiletten-Mafia in Deutschland Tor und Tür geöffnet. Nun kann man mit entsprechendem Gewerbe den Toilettenservice mit Dupinglöhnen entlohnen. Das Ganze mit einem richterlichen Urteil.

Gebäudereiniger die diesen Service anbieten, müssen sich einem Wettbewerb stellen, den sie schon verloren haben. Es sei denn sie unterwandern das Entsendegesetz und das bestehende Tarifrecht. Denn als Gebäudereinigung muss man der Toilettenfrau den derzeitigen Mindestlohn von 9,00 € (West) bzw. 7,56 (Ost) bezahlen.

19.03.2013 Arbeitgeber bieten 6,1 % im Osten und 3,5 % im Westen
Schon in der zweiten Verhandlungsrunde für die 550.000 gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung, die am 19. März 2013 in Köln stattfand, haben die Arbeitgeber ein Angebot vorgelegt. Es sieht bei einer Laufzeit von 24 Monaten eine Gesamterhöhung von 6,1 Prozent im Osten und 3,5 Prozent im Westen vor.

„Dieses Angebot ist Ausdruck unseres festen Willens, die Angleichung Ost-West innerhalb der festgelegten Fristen mit Leben zu erfüllen.“, so Thomas Conrady, Vorsitzender der Verhandlungskommission des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks.

Nachdem die IG BAU keine revidierte Forderung vorgelegt hat, werden die Verhandlungen am 23. April 2013 in Leipzig fortgeführt.

Quelle: www.gebaeudereiniger.de

Folgende Information gab es am 22.02.2013 zu den neuen Tarifverhandlungen für das Gebäudereiniger Handwerk, von der IG Bauen-Agrar-Umwelt.

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks trennten sich nach mehrstündigen Verhandlungen in Frankfurt am Main. „Die Arbeitgeber waren nicht bereit, ein Angebot vorzulegen“, sagte IG BAU-Bundesvorstandsmitglied und Verhandlungsführerin Bärbel Feltrini.

“Die Arbeitgeber machen es sich zu einfach, wenn sie auf fehlende Zustimmung der Kunden für Preissteigerungen durch steigende Lohnkosten verweisen. Das ist letztlich in jeder anderen Branche genauso. Wettbewerb darf aber nicht zur Lohndrückerei führen. Die Branche steht wirtschaftlich glänzend da. Dies haben die Beschäftigten mit ihrer Arbeit erwirtschaftet. Sie verdienen einen fairen Lohn, von dem sie leben können.”

Quelle: www.igbau.de

Vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger Handwerks gab es zum Wochenende keine Stellungnahme.

IG BAU fordert 70 und 65 Cent Lohnerhöhung für Gebäudereiniger für zwei Jahre

Frankfurt am Main, 03.02.2013
Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) fordert für die rund 530 000 Gebäudereiniger einen höheren Lohn in zwei Stufen. Das hat die Bundestarifkommission der IG BAU für die Tarifrunde 2013 im Gebäudereiniger-Handwerk an diesem Wochenende beschlossen.

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„Es muss selbstverständlich sein, dass die Beschäftigten von ihrer harten Arbeit vernünftig leben können. Das können sie von niedrigen Löhnen aber nicht“, sagte IG BAU-Bundesvorstandsmitglied Bärbel Feltrini. Derzeit beträgt der Mindestlohn in der Innenreinigung im Westen neun Euro und im Osten 7,56 Euro die Stunde. „Das reicht hinten und vorne nicht. Mit diesem Stundenlohn ist Altersarmut programmiert. Deshalb muss der Lohn deutlich steigen. Sonst erreicht die Rente der Beschäftigten trotz lebenslanger Arbeit nicht einmal das Niveau der Grundsicherung“, sagte Bärbel Feltrini.

Quelle: www.igbau.de


Gebäudereiniger-Handwerk sieht IG BAU Lohn-Forderungen mit Sorge
05.02.2013

Aufgrund der Forderung der IG BAU nach einer Lohnerhöhung in Westdeutschland um 15 % und in Ostdeutschland um 25 % für einen 2-jährigen Tarifvertrag sehen die Arbeitgeber mit großer Sorge dem Beginn der Verhandlungen am 22. Februar 2013 entgegen.

Ohne reflexartig näher auf die völlig überzogenen Forderungen einzugehen: auch eine relativ stabile wirtschaftliche Situation ist keine Grundlage, eine derartig hohe Forderung ernsthaft zu diskutieren.

„Unsere Kunden würden die Betriebe des Gebäudereiniger-Handwerks und damit auch deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter „nach Hause jagen“, wenn eine solche Forderung auch nur ansatzweise in Form einer Preiserhöhung vorgetragen würde.“ so der Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes, Johannes Bungart. Angemerkt sei, dass die Preise in der Gebäudereinigung zu rund 80 Prozent aus Lohnkosten bestehen.

Die Tarifgespräche werden vor dem Hintergrund dieser Forderung äußerst schwierig.

Quelle: www.gebaeudereiniger.de

In ihrer heutigen Sitzung hat die Bundesregierung den Mindestlohntarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwerk erneut für allgemein verbindlich erklärt.

„Für unsere Branche“, so Johannes Bungart, Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks „ist dies auch eine Bestätigung, dass der eingeschlagene Weg des Mindestlohnes in der Tarifpolitik der richtige ist.“

Ab dem 1. Januar 2012 beträgt der allgemein verbindliche Mindestlohn in der Gebäudereiniger-Branche in der Lohngruppe 1 (Innen- und Unterhaltsreinigung) 8,82 € pro Stunde im Westen und 7,33 € im Osten. Ab 1. Januar 2012 steigt er weiter auf 9 Euro im Westen und 7,56 Euro im Osten.

Quelle: www.gebaeudereiniger.de