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Bundesinnungsverband

Ein-Euro-Jobs gefährden bestehende Arbeitsplätze Gebäudereiniger unterstützen Position des Bundesrechnungshofs

„Wenn der Bundesrechnungshof jetzt u.a. feststellt, dass Ein-Euro-Jobber Nasszellen in einem Altenheim reinigen, dann werden damit ganz eindeutig reguläre Arbeitsplätze ersetzt und nicht, wie vom Gesetzgeber gefordert, zusätzliche Arbeiten geleistet.“ Dies erklärte der Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks, Johannes Bungart, zum Bericht des Bundesrechnungshofs über den Einsatz von Ein-Euro-Jobbern.

Nach Angaben des Bundesrechnungshofs fehlten in mehr als der Hälfte der geprüften Fälle die Voraussetzungen für eine staatliche Förderung. Entweder handele es sich nicht um zusätzliche Tätigkeiten für die Allgemeinheit oder es wurde ungeförderten Unternehmen Konkurrenz gemacht. Das Gebäudereiniger-Handwerk habe bereits bei der Einführung von Ein-Euro-Jobs im Jahr 2004 befürchtet, dass Kommunen und Verbände Reinigungsdienstleistungen, die sie bisher von privaten Unternehmen eingekauft hätten, weiter reduzieren würden. „Genau dies ist jetzt eingetreten und wird vom Bundesrechnungshof bestätigt.“ (Bungart)


Nach dem zu erwartenden weitgehenden Wegfall der Zivildienstplätze befürchtet der Verband zusätzlich, dass z.B. Wohlfahrtsverbände die entstehenden Lücken durch Ein-Euro-Jobber ersetzen.

Bungart forderte die Bundesregierung auf, die Voraussetzungen und die Tätigkeiten für Ein-Euro-Jobber genau zu definieren, um eine Verdrängung der Privatwirtschaft durch Subventionierung zu verhindern.

So eine Meldung des Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks.

Firmen, die gegen den Mindestlohn verstoßen, machen sich künftig strafbar: Das Landgericht Magdeburg hat den Chef einer Reinigungsfirma verurteilt, der seine Beschäftigten weit unter Mindeslohn bezahlte. Das Urteil könnte für viele Arbeitgeber Konsequenzen haben.

Magdeburg – Weil der Chef einer Reinigungsfirma seinen Angestellten nur etwa einen Euro pro Stunde bezahlte, wurde er am Dienstag vom Landgericht Magdeburg zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt.

Dieses Urteil hat es in sich – denn das Gericht stellte zum ersten Mal klar: Wer Beschäftigten weniger als den verbindlich festgelegten Mindestlohn zahlt, macht sich strafbar.

Quelle: www.spiegel.de

Damit sind nicht nur Bußgelder, sondern auch Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu 10 Jahren möglich. Dies ist eine sehr deutliche Warnung an alle, die trotz zwingender Tarifverträge sich rechtswidrig Wettbewerbsvorteile gegenüber Konkurrenten zu Lasten ihrer Beschäftigten verschaffen wollen.

Stellt der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks klar und begrüßt dieses Urteil.

Quelle: www.gebaeudereiniger.de

Clean Up: Video Clip Casting
Der bundesweite Video-Wettbewerb für alle Auszubildenden des Gebäudereiniger-Handwerks

Mach mit beim Video-Clip Casting des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks.

Mit Deinem selbstgemachten Video rund um das Thema Reinigen und das Gebäudereiniger-Handwerk kannst Du tolle Preise gewinnen.

Du erlebst während Deiner Ausbildung jeden Tag viele unterschiedliche Situationen. Zeige uns witzige und spannende Momente, interessante Reinigungssituationen, auch vorher und nachher, schwierige Einsätze, oder überlege Dir eine gute Filmidee, plane Deinen Filmdreh und dann mach das Shooting zu Deinem eigenen Video-Clip. Deine Ideen sind gefragt. Und wir sind auf Deinen Video-Clip gespannt.

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Vor drei Tagen, am 15.06.2010, war Tag der Gebäudereinigung. Dass es diesen Tag tatsächlich gibt, war mir bis heute gänzlich unbekannt. Auf der Webseite vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, war davon nichts zu lesen. Da habe ich wohl eine Bildungslücke nach 27 Berufsjahren in diesem Handwerk.

Einzig die Gewerkschaft, IG Bauen Agrar Umwelt scheint diesen Tag zu kennen. Zumindest hat die Gewerkschaft diesen Tag als Aufhänger genommen, um befristete Arbeitsverträge zu kritisieren. Eine leidiges Thema, dass schon seit Jahren nicht nur in unserer Branche für Zündstoff sorgt.

Wer ständig darum bangen müsse, ob es mit seinem Job weitergehe, für den werde das Arbeitsleben zur Zitterpartie, so Wynands.

Ganz unrecht hat Herr Wynands dabei nicht. Nur sehe ich das auch noch ein bisschen anders. Wer in einem befristeten Verhältnis sich nicht zu Schulden kommen lässt, der wird aus meiner Sicht weniger um seinen Job bangen müssen. Letztendlich wird durch einen befristeten Vertrag auch die sogenannte Probezeit einfach mit einer Befristung verlängert. Gang und gebe, nicht nur bei den Gebäudereinigern. Selbst im öffentlichen Dienst ein Standartverfahren.

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Nach der Einigung im Tarifkonflikt für die Gebäudereiniger, kündigte IG BAU-Bundesvorsitzende Klaus Wiesehügel an, dass im Januar Verhandlungen über Angestellten-Tarifverträge geführt werden.

Darauf darf man gespannt sein. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks hat dies weder bestätigt noch dementiert. Fakt ist, im Angestelltenbereich krankt es seit 2004. Damals endete der Tarifvertrag ohne das es bis heute einen Neuen gab. Kaufmännische und technische Angestellte haben in den vergangenen fünf Jahren zum Großteil keine Gehaltserhöhung erhalten. Angestellte die in den vergangenen Jahren ihren Arbeitsplatz gewechselt haben (mussten), stehen meistens schlechter da, als zu vor. Das fängt bei den Gehältern an und endet bei Wegfall von Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Urlaubstagen.

Technische Angestellte im Bereich der Objektleitung, die nicht selten mehr als 12 Stunden unterwegs sind am Tag, verdienen heute zum Teil deutlich weniger als ein Gebäudereinigergeselle der zum Beispiel in der Glasreinigung (8 Stunden) eingesetzt wird.

Der fehlende Tarifvertrag für Angestellte im Gebäudereiniger-Handwerk ist aus meiner Sicht auch Schuld an dem Preisverfall in unserer Branche. Persönlich bin ich gespannt, ob es zu einem neuen Tarifvertrag kommt. Ehrlich gesagt habe ich diese Hoffnung schon lange aufgegeben. Aber ich lasse mich gerne überraschen.

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