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Seit 01.03.2016 gilt der Tarifvertrag als allgemeinverbindlich. Immerhin hat es dazu wieder einmal vier Monate gebraucht. Eine Tatsache, die grundsätzliche für Verunsicherung bei Mitarbeitern, Mitbewerbern und Kunden sorgt.

Der Bundesinnungsverband meldet dazu:

Der Lohntarifvertrag und der Mindestlohntarifvertrag 2016/2017 sind seit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Der Mindestlohntarifvertrag ist per Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMAS) ab dem 1. März 2016 für allgemeinverbindlich erklärt worden. Damit gelten die Lohngruppe 1 (u.a. Innen- und Unterhaltsreinigung) und die Lohngruppe 6 (u.a. Glasreinigung) zwingend als Mindestlohn für alle Beschäftigten von Betrieben (oder Betriebsabteilungen), soweit von ihnen oder in ihnen Gebäudereinigungsleistungen überwiegend erbracht werden.

Die Löhne der Mindest-Lohngruppe 1 betragen ab dem 1. Januar 2016 9,80 Euro (West) und 8,70 Euro (Ost). Ab 1. Januar 2017 gelten 10,00 Euro (West) und 9,05 Euro (Ost).

Die Löhne der Mindest-Lohngruppe 6 betragen ab dem 1. Januar 2016 12,98 Euro (West) und 11,10 Euro (Ost). Ab 1. Januar 2017 gelten 13,25 Euro (West) und 11,53 Euro (Ost).

Quelle: www.die-gebaeudedienstleister.de

Der neue Tarifvertrag hat Gültigkeit bis 31.12.2017

Die 600.000 Beschäftigten in der Gebäudereinigung in Deutschland bekommen ab dem nächsten Jahr mehr Lohn. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks einigte sich mit der IG BAU am frühen Freitagmorgen in Frankfurt (Main) nach 18-stündigen Verhandlungen auf einen neuen Lohntarifvertrag. Er tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft und gilt zwei Jahre. Die Lohnerhöhung in Lohngruppe 1 erfolgt in diesem Zeitraum in zwei Stufen i.H.v. 2,62 und 2,04 Prozent im Tarifgebiet West und 2,35 und 4,02 Prozent im Tarifgebiet Ost.

Die Beschäftigten in den alten Bundesländern erhalten ab der zweiten Stufe damit 10 Euro je Stunde und damit 1,50 Euro mehr als der gesetzliche Mindestlohn. Die Beschäftigten in Ostdeutschland erhalten mit der zweiten Stufe 9,05 Euro pro Stunde.

So die Pressemeldung des Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks.

Die IGBAU meldet:

Gebäudereiniger knacken10-Euro-Lohnmarke

Die rund 600 000 Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk erhalten ab kommenden Jahr mehr Geld. Nach mehr als 18 Stunden intensiver Verhandlungen einigte sich die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) am frühen Freitagmorgen mit dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks auf ein Ergebnis. „Wir haben endlich die zehn Euro pro Stunde erreicht und damit einen wirklich wichtigen Durchbruch erzielt“, sagte IG BAU-Bundesvorstandsmitglied und Verhandlungsführerin Ulrike Laux.

Quelle: igbau.de

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Der bestehende Tarifvertrag im Gebäudereiniger Handwerk läuft Ende des Jahres aus. In der Zwischenzeit gab es drei Verhandlungsrunden. Zu einem Ergebnis kam man dabei noch nicht.

Der Arbeitgeberverband meldet:

Gebäudereiniger bekennen sich zum tariflichen Mindestlohn
Die Arbeitgeber des Gebäudereiniger-Handwerks haben ein abschlussfähiges Angebot für die 600.000 Beschäftigten der Branche vorgelegt. Die Arbeitgeber boten 3 Prozent für eine Laufzeit von 2 Jahren an. Der aktuell gültige Mindestlohntarifvertrag läuft zum 31. Dezember 2015 aus. „Wir wollen die Verhandlungen zügig zur Einigung bringen. Wir sind gerne bereit, über eine Tariferhöhung zu reden, die zur allgemeinen Wirtschaftsentwicklung passt“, sagte der Vorsitzende der Tarifkommission des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks, Thomas Conrady, am Donnerstag (10. 9. 2015) nach der dritten Verhandlungsrunde in Berlin.

Quelle: www.die-gebaeudedienstleister.de

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Das Bundeskabinett hat am 18.09.2013 auf seiner letzten Sitzung vor den Bundestagswahlen den neuen Mindestlohntarifvertrag in der Gebäude­reinigung für allgemeinverbindlich erklärt. Die Bundesregierung ist damit der eindeutigen 6:0 Empfehlung des Tarifausschusses im Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefolgt, der bereits am 16.09.2013 beraten hatte. Die formelle Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt in den nächsten Tagen.

Quelle: www.gebaeudereiniger.de

Das heißt, für etwa 920.000 Gebäudereiniger in Deutschland gilt ab 1. Januar 2014 ein Mindestlohn von 9,31 pro Stunde im Westen und 7,96 Euro im Osten. Auch die Lohngruppe 6 (Glas­reinigung) ist ohne Einschränkung allgemeinverbindlich erklärt worden.

Ab 1. Januar 2015 gilt in Ostdeutschland 8,21 Euro und in Westdeutschland 9,55 Euro als Mindestlohn.

Die Anhebung der anderen Lohngruppen erfolgt analog in gleicher prozentualer Höhe. Die Laufzeit wurde bis zum 31. Oktober 2015 vereinbart.

Das Entsendegesetz für Gebäudereiniger trat am 01. Juli 2007 in Kraft. Meine persönlichen Erkenntnisse sind ernüchternd, denn das Entsendegesetz für das Gebäudereiniger-Handwerk, hat meine persönlichen Erwartungen in keinster Weise erfüllt.

Es gibt immer noch viel zu viele schwarze Schafe in unserer Branche. Die halten sich nicht an einen Tarifvertrag und somit auch nicht an das Entsendegesetz, sprich dem Mindestlohn. Es wird überall getrickst, Mitarbeiter um ihren Lohn betrogen und Kunden die heile Dienstleistungswelt vorgegaukelt.

Steigt der Tariflohn, wird einfach die Schlagzahl für die Mitarbeiter erhöht. Es werden Versetzungen vorgenommen und die Reviere vergrößert. Nach einer Erhöhung des Tariflohnes kann manch ein Mitarbeiter froh sein, wenn er mindestens das gleiche Geld, wie vor der Erhöhung verdient. Meistens bleibt es jedoch beim gleichen Geld, bei viel mehr Arbeit.

So meine Erkenntnis im Bereich der Abwicklung und den Erfahrungen aus Gesprächen mit Kunden, Unternehmensberater, Branchenkollegen und Reinigungskräften.

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20.06.2013 – Nach 14 Stunden und fünf Verhandlungsrunden einigten sich die Tarifvertragsparteien des Gebäudereiniger-Handwerks, den Lohn für die rund 590.000 gewerblich Beschäftigten der Branche im Westen in zwei Stufen um 3,44 und 2,58 Prozent zu erhöhen. Die Löhne in Ostdeutschland werden in zwei Stufen auf 85,5 und 86 Prozent des West-Lohns angehoben.

Nach zwei Nullmonaten beträgt der Mindestlohn in Lohngruppe 1 damit dann im Westen 9,31 Euro ab 1. Januar 2014 und 9,55 Euro ab 1. Januar 2015, in Ostdeutschland 7,96 Euro bzw. 8,21 Euro. Die Anhebung der anderen Lohngruppen erfolgt analog in gleicher prozentualer Höhe. Die Laufzeit wurde bis zum 31. Oktober 2015 vereinbart.

„Wir sind mit unserem Angebot an die Grenze der wirtschaftlichen Belastbarkeit für unsere Betriebe gegangen, haben uns aber letztendlich auf einen gerade noch akzeptablen Abschluss einigen können. Dieser gibt unseren Mitgliedern wie den Kunden Planungssicherheit für die kommenden zwei Jahre. Gleichzeitig konnten wir unserem erklärten Ziel einer weiteren Angleichung der Ost- an die Westlöhne ein gutes Stück näher kommen.“ so der Verhandlungsführer des Bundesinnungsverbandes, Thomas Conrady.

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Tarifverhandlungen Gebäudereiniger-Handwerk erneut ergebnislos vertagt – Nach mehr als 19 stündiger Verhandlung trennten sich die Tarifparteien in der Gebäudereinigung um 4:30 Uhr ohne Ergebnis. Die Verhandlungen werden am 19. Juni 2013 in Berlin fortgeführt.

So die kurze und knappe Meldung vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks.

Die IGBau vermeldet dazu

Verhandlungen für die Gebäudereinigung ohne Ergebnis vertagt – Frankfurt am Main, 30.05.2013

Die vierte Tarifrunde für das Gebäudereiniger-Handwerk brachte kein Ergebnis. Nach rund 20 Stunden sehr kontroverser Diskussion trennten sich die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) sowie der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, ohne eine Einigung über ein Lohnplus für die rund 550 000 Beschäftigten der Branche zu erzielen. Bis in die frühen Morgenstunden verhandelten die Tarifparteien vor allem über die Lohnhöhe sowie über die Angleichung des Ostlohns an das Westniveau.

Die IG BAU fordert für die unterste Entgeltgruppe ein Plus von 70 Cent im Westen und in einem zweiten Schritt weitere 65 Cent bei einer Laufzeit von insgesamt 24 Monaten. Die Löhne im Osten sollen zunächst auf 88 Prozent des Westlohns steigen und in einer weiteren Stufe auf 92 Prozent angehoben werden. Die Tarife der übrigen Lohngruppen sollen entsprechend der Cent-Erhöhung angepasst werden. Bereits 2011 hatte die IG BAU mit den Arbeitgebern vereinbart, dass spätestens 2019 kein Unterschied in der Bezahlung Ost-West mehr existiert.

Die Arbeitgeber bieten im Westen 40 Cent verteilt auf zwei Schritte. Dieser Tarifvertrag solle jedoch für eine lange Laufzeit von 26 Monate gelten. Die unterste Lohngruppe I im Westen würde danach von jetzt neun Euro auf 9,40 Euro steigen. Das ist gleichzeitig der Mindestlohn. Im Osten bieten die Arbeitgeber ein Plus von 52 Cent. Die Lohngruppe I bzw. der Mindestlohn im Osten stiege dann von heute 7,56 auf 8,08 Euro.

Die fünfte Verhandlungsrunde findet am 19. Juni 2013 in Berlin statt.

www.igbau.de

Tarifverhandlung Gebäudereiniger: Arbeitgeber legen deutlich verbessertes Angebot vor
Bei der Tarifverhandlung für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung am 23. April 2013 haben die Arbeitgeber in Leipzig ihr Angebot merklich auf 4,4 Prozent im Westen und 6,9 Prozent im Osten erhöht. Dies bedeutet eine Anhebung der Löhne in Lohngruppe 1 auf dann 9,40 Euro im Westen und 8,08 Euro im Osten bei einer Laufzeit von 26 Monaten.

[…] Quelle: www.gebaeudereiniger.de

Nachgebessertes Angebot der Arbeitgeber reicht nicht aus
Die IG BAU fordert für die unterste Entgeltgruppe ein Plus von 70 Cent im Westen und in einem zweiten Schritt weitere 65 Cent bei einer Laufzeit von insgesamt 24 Monaten. Die Löhne im Osten sollen zunächst auf 88 Prozent des Westlohns steigen und in einer weiteren Stufe auf 92 Prozent angehoben werden. Die Tarife der übrigen Lohngruppen sollen entsprechend der Cent-Erhöhung angepasst werden. Bereits 2011 hatte die IG BAU mit den Arbeitgebern vereinbart, dass spätestens 2019 kein Unterschied in der Bezahlung Ost-West mehr existiert.

Die vierte Verhandlungsrunde findet am 29. Mai 2013 in Frankfurt am Main statt.
[…] Quelle: www.igbau.de

Nur eine Toilettenfrau, die tatsächlich auch den Großteil ihrer Arbeitszeit mit Reinigungsarbeiten zubringt, hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn als Putzfrau. Das hat jetzt das Hamburger Arbeitsgericht entschieden.

Quelle: www.sueddeutsche.de

Aus meiner Sicht ein nicht akzeptables Urteil. Mit diesem Urteil wird der Toiletten-Mafia in Deutschland Tor und Tür geöffnet. Nun kann man mit entsprechendem Gewerbe den Toilettenservice mit Dupinglöhnen entlohnen. Das Ganze mit einem richterlichen Urteil.

Gebäudereiniger die diesen Service anbieten, müssen sich einem Wettbewerb stellen, den sie schon verloren haben. Es sei denn sie unterwandern das Entsendegesetz und das bestehende Tarifrecht. Denn als Gebäudereinigung muss man der Toilettenfrau den derzeitigen Mindestlohn von 9,00 € (West) bzw. 7,56 (Ost) bezahlen.

19.03.2013 Arbeitgeber bieten 6,1 % im Osten und 3,5 % im Westen
Schon in der zweiten Verhandlungsrunde für die 550.000 gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung, die am 19. März 2013 in Köln stattfand, haben die Arbeitgeber ein Angebot vorgelegt. Es sieht bei einer Laufzeit von 24 Monaten eine Gesamterhöhung von 6,1 Prozent im Osten und 3,5 Prozent im Westen vor.

„Dieses Angebot ist Ausdruck unseres festen Willens, die Angleichung Ost-West innerhalb der festgelegten Fristen mit Leben zu erfüllen.“, so Thomas Conrady, Vorsitzender der Verhandlungskommission des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks.

Nachdem die IG BAU keine revidierte Forderung vorgelegt hat, werden die Verhandlungen am 23. April 2013 in Leipzig fortgeführt.

Quelle: www.gebaeudereiniger.de