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Entsendegesetz

Am 04.04.2011 hat nun die IG Bau eine neue Tarifrunde für das Gebäudereiniger Handwerk eingeläutet. Dies ist angesichts der anstehenden Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 1. Mai 2011 und den derzeit noch unklaren Ergebnissen daraus, mehr als schädlich. Es wird befürchtet, dass es durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland, nun zu einen Zuzug von Arbeitskräften aus den restlichen EU-Ländern kommt, die einheimische Arbeitnehmer verdrängt werden und das Lohnniveau gedrückt wird.

Ein Entgegenwirken ist nur mit Mindestlöhnen im Rahmen des Arbeitnehmer-Entsendegesetze möglich. Fällt durch unsinnige und überzogene Tariferhöhungen der Mindestlohn, so ist mit einem Lohndumping zurechnen. Dabei jedoch nicht nur in der Gebäudereinigung, sondern auch in anderen Bereichen des sogenannten Niedriglohnsektors, wie zum Beispiel im Bereich der Zeitarbeit.

Zusätzlich erschwerend sehe ich generell ein Vertrauen zur IG-Bau. 2009, nach der Einigung im letzten Tarifkonflikt für das Gebäudereiniger-Handwerk, kündigte IG BAU-Bundesvorsitzende Klaus Wiesehügel an, dass im Januar 2010 Verhandlungen über Angestellten-Tarifverträge geführt werden.

Fazit nach über einem Jahr: Still ruht der See, darüber wird nicht mehr gesprochen, berichtet oder offen diskutiert. Es gibt auch weiterhin keinen Tarifvertrag für angestellte Techniker und Kaufleute im Gebäudereiniger Handwerk. Es verdienen heute schon Angestellte mit Personalverantwortung weniger, als Reinigungskräfte mit Qualifizierung.

Postwendend, zu den überzogenen Forderungen der IG-Bau, gab es gleich am 04.05.2011 eine Pressemeldung des Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks.“Tarifforderung der IG BAU völlig unrealistisch”, so der Titel.

Die Wahrheit wird zum Ende des Jahres 2011 wieder irgendwo in der Mitte liegen. Das kann man als Gebäudereiniger zumindest nur hoffen. Damit zum Jahresbeginn 2012 nicht das Chaos losgeht, bei dem sich dann alle Dienstleister wieder einmal gegenseitig wahnwitzige Dumpingpreise um die Ohren hauen.

Wie schon in den vergangenen Jahren, wird sich bei einem zu hohen Tarifabschluss der Kunde mehr als einmal überlegen, ob er noch alles gereinigt haben möchte. Zusätzlich werden die Leistungswerte von den Gebäudereinigern für die Reinigungskräfte angehoben, um marktfähige Angebote zu platzieren. Das heißt dann auch wieder mehr Arbeiten für etwas mehr Lohn.

Dies ist jedoch nur meine ganz persönliche Meinung zu dem Tariftheater. Jeder sollte sich dazu einfach sein eigenes Bild machen.

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Firmen, die gegen den Mindestlohn verstoßen, machen sich künftig strafbar: Das Landgericht Magdeburg hat den Chef einer Reinigungsfirma verurteilt, der seine Beschäftigten weit unter Mindeslohn bezahlte. Das Urteil könnte für viele Arbeitgeber Konsequenzen haben.

Magdeburg – Weil der Chef einer Reinigungsfirma seinen Angestellten nur etwa einen Euro pro Stunde bezahlte, wurde er am Dienstag vom Landgericht Magdeburg zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt.

Dieses Urteil hat es in sich – denn das Gericht stellte zum ersten Mal klar: Wer Beschäftigten weniger als den verbindlich festgelegten Mindestlohn zahlt, macht sich strafbar.

Quelle: www.spiegel.de

Damit sind nicht nur Bußgelder, sondern auch Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu 10 Jahren möglich. Dies ist eine sehr deutliche Warnung an alle, die trotz zwingender Tarifverträge sich rechtswidrig Wettbewerbsvorteile gegenüber Konkurrenten zu Lasten ihrer Beschäftigten verschaffen wollen.

Stellt der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks klar und begrüßt dieses Urteil.

Quelle: www.gebaeudereiniger.de

Vor drei Tagen, am 15.06.2010, war Tag der Gebäudereinigung. Dass es diesen Tag tatsächlich gibt, war mir bis heute gänzlich unbekannt. Auf der Webseite vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, war davon nichts zu lesen. Da habe ich wohl eine Bildungslücke nach 27 Berufsjahren in diesem Handwerk.

Einzig die Gewerkschaft, IG Bauen Agrar Umwelt scheint diesen Tag zu kennen. Zumindest hat die Gewerkschaft diesen Tag als Aufhänger genommen, um befristete Arbeitsverträge zu kritisieren. Eine leidiges Thema, dass schon seit Jahren nicht nur in unserer Branche für Zündstoff sorgt.

Wer ständig darum bangen müsse, ob es mit seinem Job weitergehe, für den werde das Arbeitsleben zur Zitterpartie, so Wynands.

Ganz unrecht hat Herr Wynands dabei nicht. Nur sehe ich das auch noch ein bisschen anders. Wer in einem befristeten Verhältnis sich nicht zu Schulden kommen lässt, der wird aus meiner Sicht weniger um seinen Job bangen müssen. Letztendlich wird durch einen befristeten Vertrag auch die sogenannte Probezeit einfach mit einer Befristung verlängert. Gang und gebe, nicht nur bei den Gebäudereinigern. Selbst im öffentlichen Dienst ein Standartverfahren.

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Aktuelle Meldung vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks:

Die Rechtsverordnung zur Allgemeinverbindlicherklärung unseres am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Mindestlohntarifvertrages ist im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit amtlich verkündet worden. Gemäß
§ 2 der Verordnung tritt damit die Allgemeinverbindlichkeit am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2011 außer Kraft. Die Allgemeinverbindlichkeit erfolgt somit, wie bereits mehrfach von uns angekündigt, nicht rückwirkend. Daher muss ab dem 10. März 2010, 0.00 Uhr, der neue Mindestlohntarifvertrag für die Lohngruppen 1 und 6 zwingend angewendet werden, unabhängig von einer Mitgliedschaft des Beschäftigten in der Gewerkschaft und einer Innungsmitgliedschaft des Betriebes. Von diesem Zeitpunkt an, prüft auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zoll die Einhaltung der neuen Mindestlöhne in der Gebäudereinigung.

Quelle: http://www.gebaeudereiniger.de/1491.html

Das heißt im Klartext:

Ab 10.03.2010 um 0:00 Uhr gelten folgende Mindestlöhne

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Wie aus Kreisen des Bundesarbeitsministerium zu hören war, wird die Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrages im Gebäudereiniger-Handwerk am kommenden Mittwoch in Kraft treten. Eine entsprechende Rechtsverordnung müsste somit am 09.03.2010 im Bundesanzeiger zu lesen sein.

Weitere Informationen folgen nach einer entsprechenden Veröffentlichung.

Für die gewerblichen Beschäftigten bedeutet dies unter Umständen, dass die zum 01.01.2010 vereinbarten Stundenlöhne nun endgültig bezahlt werden müssen.

Nach aktuellem Kenntnisstand, wird die Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrages dann auch erst ab 10.03.2010 gelten. Dies bedeutet, Gewerbliche Beschäftige, die bis dahin keinen neuen Tariflohn erhalten haben, dürfen auf keine nachträgliche Zahlung hoffen. Die Allgemeinverbindlichkeit wird, allem Anschein nach, nicht rückwirkend für Gültig erklärt.

Kein allzu befriedigendes Ergebnis, wenn man bedenkt, dass sich die Tarifparteien bereits am 29.10.2009 geeinigt hatten. Aber ein Schritt in die richtige Richtung.

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