Beiträge

Die „Große Tarifkommission“ des Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) hat heute dem Tarifkompromiss vom 2. Juni 2022 mit der Gewerkschaft IG BAU zugestimmt. Das Votum auf Arbeitgeberseite erfolgte im Zuge einer digitalen Sitzung einstimmig.

Ein ebenso positives Votum der Gewerkschaft in der kommenden Woche vorausgesetzt, steigen zum 1. Oktober 2022 die Löhne in Deutschlands beschäftigungsstärkstem Handwerk in allen neun Lohngruppen. Die zweite Erhöhungs-Stufe greift zum 1. Januar 2024. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von insgesamt 27 Monaten und endet zum 31. Dezember 2024.

Zwei Lohngruppen (Lohngruppe 1 und 6) sind allgemeinverbindliche Branchenmindestlöhne. Allgemeinverbindlich heißt, dass die Löhne ohne Ausnahme bundesweit auch für alle nicht tarifgebundenen Unternehmen und Beschäftigten in der Gebäudereinigung gelten.

Lohngruppe 1 (Einstiegslohn) steigt zum 1. Oktober 2022 von derzeit 11,55 Euro auf 13 Euro (plus 12,55 Prozent) und zum 1.1.2024 auf 13,50 Euro (3,85 Prozent). In Lohngruppe 1 arbeiten mit Abstand die meisten Beschäftigten. Lohngruppe 6, die für Fachkräfte sowie für die Glas- und Fassadenreinigung gilt, steigt von derzeit 14,81 Euro auf 16,20 Euro (9,39 Prozent) und später auf 16,70 Euro (3,09 Prozent). Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich bis Laufzeitende je nach Lehrjahr auf 900, 1035 und 1200 Euro.

Nach Zustimmung beider Tarifvertragsparteien muss der Tarifvertrag zuletzt seitens des „Bundesministeriums für Arbeit und Soziales“ auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zum 1. Oktober 2022 für allgemeinverbindlich erklärt werden.

 

Quelle: https://www.die-gebaeudedienstleister.de/

 Nach 15-stündigen Verhandlungen haben sich IG BAU und Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) am frühen Mittwochmorgen in Steinbach in der vierten Tarifrunde geeinigt. Das Gebäudereiniger-Handwerk ist mit knapp 700.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Deutschlands beschäftigungsstärkstes Handwerk. Der Branchenmindestlohn steigt ab 2021 auf 11,11 € (+2,9 %), ab 2022 auf 11,55 € (+3,9 %), ab 2023 auf 12 € (+3,9 %). Christian Kloevekorn, Verhandlungsführer der BIV-Tarifkommission, erklärt: 

„Der Abschluss ist für unsere von der Corona-Krise stark betroffenen Betriebe am Rande des Machbaren. Unterm Strich jedoch steht ein Tarifvertrag der Vernunft mit vielen überzeugenden Facetten. Vor allem die lange Laufzeit und der konstante Lohnzuwachs sind für die Planungssicherheit der Betriebe und Auftraggeber und mit Blick auf die unsichere Zukunft durch Corona ein sehr hohes Gut. Mit dem Abschluss unterstreichen die Arbeitgeber des beschäftigungsstärksten deutschen Handwerks einmal mehr, dass sie den Beschäftigten nicht nur Applaus spenden, sondern dass sie in der Praxis für attraktive und zukunftsfähige Konditionen sorgen.“ 

 

Quelle: https://www.die-gebaeudedienstleister.de

 Köln, 3. September 2020 

„IG-Bau-Forderung von 15,5 % ist keine Gesprächsgrundlage“ – Zweite Tarifrunde im Gebäudereiniger-Handwerk vertagt 

Heute hat zwischen IG BAU und Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) in Köln die zweite Runde der Tarifverhandlungen stattgefunden. Das Gebäudereiniger-Handwerk ist mit knapp 700.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Deutschlands beschäftigungsstärkstes Handwerk. Die IG BAU fordert ein Plus von 1,20 € auf den tariflichen Mindestlohn, dazu 80 Stundenlöhne Weihnachtsgeld: das macht eine Gesamtforderung von 15,5 %. Die Gespräche wurden nach sieben Stunden vertagt. Die dritte Tarifrunde soll am 20. Oktober erneut in Köln stattfinden. Christian Kloevekorn, Verhandlungsführer der BIV-Tarifkommission, erklärt: 

„Angesichts der schwersten Rezession der deutschen Nachkriegsgeschichte ist die Gesamtforderung von 15,5 %, von der die IG BAU auch heute nicht abrücken wollte, keine seriöse Gesprächsgrundlage. 

Automobilindustrie, Luftfahrt, Veranstaltungsbranche oder Tourismus – ganze Wirtschaftszweige sind aufgrund der Corona-Krise in existentiellen Nöten. Die Konjunkturaussichten für die kommenden Jahre sind vage, die Arbeitslosigkeit steigt – das beeinflusst natürlich unsere Branche: Die Gebäudereinigung ist ein von Kunden und Konjunktur hochgradig abhängiges Dienstleistungs-Handwerk. 

84 % der Gebäudereiniger-Unternehmen haben laut BIV-Umfrage pandemiebedingt Umsatzeinbußen. Fast Zweidrittel berichten, dass Kunden krisenbedient weniger Aufträge bzw. Aufträge mit geringerem Leistungsumfang vergeben. 

Wir hoffen, dass die Gewerkschaft in der dritten Tarifrunde bereit ist, in ernsthafte Gespräche zu starten. Die Arbeitgeber haben zugesagt, in der dritten Tarifrunde ein Angebot vorzulegen.“ 

 

Quelle: https://www.die-gebaeudedienstleister.de/

Der ausgehandelte Entwurf für einen neuen Rahmentarifvertrag im Gebäudereinigerhandwerk hat die nächste Hürde hinter sich gebracht. Die Bundestarifkommission der Industriegewerkschaft IG Bau und die des Bundesinnungsverbands (BIV) haben ihn angenommen. Somit tritt der Vertrag zum, 1. November, in Kraft. Als nächstes streben beide Interessensvertretungen die Allgemeinverbindlichkeit der Regelungen für alle 650.000 Beschäftigte im Gebäudereinigerhandwerk an. Dies muss beim Bundesarbeitsministerium beantragt werden.

Wesentliche Regelungen im neuen Rahmentarifvertrag sind:

Kein Weihnachtsgeld

Die zentrale Forderung der IG BAU nach einem 13. Gehalt/Weihnachtsgeld ist im neuen RTV nicht enthalten. Die Tarifkommissionen haben sich darauf verständigt , in den kommenden Lohntarifverhandlungen für 2021 entsprechende Verhandlungen zu führen.

Nur auf die Jahre 2019 und 2020 beschränkt wurde in diesem Zusammenhang vereinbart, dass am 24.12. oder am 31.12. die Beschäftigten bezahlt freigestellt werden. Diejenigen, die an einem dieser Tage arbeiten müssen, erhalten einen Zuschlag von 150%.

Mehrarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte abgewendet

Bekanntlich hatte der Bundesinnungsverband wegen der dramatischen Auswirkungen des BAG Urteils vom 19.12.201 8 für Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte den bisherigen RTV mit dem Ziel gekündigt , die Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitbeschäftigte abzuwenden. Dieses Ziel ist mit dem Abschluss voll erreicht.

Statt eines Mehrarbeitszuschlags wird ein Belastungszuschlag als Erschwerniszuschlag in Höhe von 25% eingeführt, der ab der 9. Arbeitsstunde am Tag zu zahlen ist. Dies kann sowohl Teilzeit als auch Vollzeitkräfte betreffen.

Neuer Anspruch auf Vertragsanpassung:

Den Arbeitnehmern wird ein Anspruch auf Vertragsanpassung eingeräumt, wenn sie 5 zusammenhängende
Kalendermonate in jedem Monat hintereinander mehr als 15 % der einzelvertraglichen Arbeitszeit hinaus gearbeitet haben . Bei der Berechnung fallen die vertretungsstarken Sommermonate Juli, August und September
her aus. Der Anspruch muss vom Arbeitnehmer schriftlich geltend gemacht werden. Der Anspruch erlischt mit dem Ablauf von 3 Monaten nach Vorliegen der Voraussetzungen

Nacht-, Sonn und Feiertagszuschläge:

Die Nacht Sonn und Feiertagszuschläge mussten wegen eines weiteren BAG Urteils geändert werden. Das Urteil
hätte für uns die Konsequenz gehabt, dass statt der bisherigen Zuschlagsregelung von 75% für regelmäßige Sonn-
und Feiertagsarbeit die Zuschläge auf 100% bis 200% angehoben werden müssen. Für regelmäßige Nachtarbeit
hätte der Zuschlag von 25% sogar auf 100% angehoben werden müssen.

Zur Vermeidung dieser extrem negativen Konsequenzen und zur Vereinfachung dieser Regelungen sind die Zuschläge wie folgt jetzt geregelt worden:

Nachtzuschlag:

Der einheitliche Nachtzuschlag beträgt 30%. Der bisherige Zuschlag von 100% für Nachtarbeit über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus, wurde gestrichen.

Sonn- und Feiertagszuschlag:

Der allgemeine Zuschlag für Sonn und Feiertage beträgt 80%. Der Zuschlag von 200% wird beschränkt auf Arbeiten am 1. Mai, Neujahrstag sowie 1. und 2. Weihnachtsfeiertag Die bisherigen Zuschläge in Höhe von 100% und 150% wurden gestrichen

Urlaubsanspruch:

2019: wie bisher 28/29/30 Urlaubstage in der 5 Tage Woche
2020: Bei Neueinstellungen 29 Tage im 1. Jahr und 30 ab dem 2. Jahr
2021: 30 Urlaubstage für alle Beschäftigten

Industriereinigung:

Der Erschwerniszuschlag für Industriereinigung bleibt bei 0,75 Euro und wird erweitert auf die Maschinen und Kesselreinigung.

Gesellenlohn:

Ausgebildete Gebäudereiniger Gesellen, die nach Inkrafttreten dieses Rahmentarifvertrages neu eingestellt werden, sind unabhängig von ihrer Tätigkeit mindestens in die Lohngruppe 6 einzugruppieren.

Quelle: www.die-gebaeudedienstleister.de

 

Der vollständige Inhalt des neuen RTV wurde noch nicht veröffentlicht.

Selten liest man etwas positives über Gebäudereiniger in der Presse. Generell wird immer wieder behauptet, unsere Reinigungskräfte würden nur Mindestlohn verdienen. Dies stimmt nicht so ganz. Gemeint ist in der Regel der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,19 € netto.

Der Mindestlohn im Gebäudereiniger-Handwerk beträgt in Ost-Deutschland 10,05 € und in West-Deutschland 10,56 €. Die nächste festgelegt Tariflohnerhöhung erfolgt zum 01.01.2020.

Dies nennt sich Mindestlohn gemäß Entsendegesetz.

Weiterlesen

Berlin, 25. April 2019

Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) greift tief in Tarifautonomie ein –Bundesinnungsverband ist gezwungen, Rahmentarifvertrag zu kündigen

Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks hat heute den seit 1.1.2012 gültigen und allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag kündigen müssen. Die Kündigung wird aufgrund einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende Juli 2019 wirksam.

Dazu erklärt Johannes Bungart, Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes:

Der Rahmentarifvertrag, den wir mit der IG BAU im Jahr 2011 gemeinsam beschlossen haben, hat über viele Jahre die fairen und allseits anerkannten Spielregeln für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bundesweit allgemeinverbindlich geregelt. Im Rahmentarifvertrag sind unter anderem auch Mehrarbeitszuschläge von 25 Prozent für unsere Vollzeitbeschäftigten festgeschrieben.

Weiterlesen

Seit 01.03.2016 gilt der Tarifvertrag als allgemeinverbindlich. Immerhin hat es dazu wieder einmal vier Monate gebraucht. Eine Tatsache, die grundsätzliche für Verunsicherung bei Mitarbeitern, Mitbewerbern und Kunden sorgt.

Der Bundesinnungsverband meldet dazu:

Der Lohntarifvertrag und der Mindestlohntarifvertrag 2016/2017 sind seit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Der Mindestlohntarifvertrag ist per Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMAS) ab dem 1. März 2016 für allgemeinverbindlich erklärt worden. Damit gelten die Lohngruppe 1 (u.a. Innen- und Unterhaltsreinigung) und die Lohngruppe 6 (u.a. Glasreinigung) zwingend als Mindestlohn für alle Beschäftigten von Betrieben (oder Betriebsabteilungen), soweit von ihnen oder in ihnen Gebäudereinigungsleistungen überwiegend erbracht werden.

Die Löhne der Mindest-Lohngruppe 1 betragen ab dem 1. Januar 2016 9,80 Euro (West) und 8,70 Euro (Ost). Ab 1. Januar 2017 gelten 10,00 Euro (West) und 9,05 Euro (Ost).

Die Löhne der Mindest-Lohngruppe 6 betragen ab dem 1. Januar 2016 12,98 Euro (West) und 11,10 Euro (Ost). Ab 1. Januar 2017 gelten 13,25 Euro (West) und 11,53 Euro (Ost).

Quelle: www.die-gebaeudedienstleister.de

Der neue Tarifvertrag hat Gültigkeit bis 31.12.2017

Die 600.000 Beschäftigten in der Gebäudereinigung in Deutschland bekommen ab dem nächsten Jahr mehr Lohn. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks einigte sich mit der IG BAU am frühen Freitagmorgen in Frankfurt (Main) nach 18-stündigen Verhandlungen auf einen neuen Lohntarifvertrag. Er tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft und gilt zwei Jahre. Die Lohnerhöhung in Lohngruppe 1 erfolgt in diesem Zeitraum in zwei Stufen i.H.v. 2,62 und 2,04 Prozent im Tarifgebiet West und 2,35 und 4,02 Prozent im Tarifgebiet Ost.

Die Beschäftigten in den alten Bundesländern erhalten ab der zweiten Stufe damit 10 Euro je Stunde und damit 1,50 Euro mehr als der gesetzliche Mindestlohn. Die Beschäftigten in Ostdeutschland erhalten mit der zweiten Stufe 9,05 Euro pro Stunde.

So die Pressemeldung des Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks.

Die IGBAU meldet:

Gebäudereiniger knacken10-Euro-Lohnmarke

Die rund 600 000 Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk erhalten ab kommenden Jahr mehr Geld. Nach mehr als 18 Stunden intensiver Verhandlungen einigte sich die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) am frühen Freitagmorgen mit dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks auf ein Ergebnis. „Wir haben endlich die zehn Euro pro Stunde erreicht und damit einen wirklich wichtigen Durchbruch erzielt“, sagte IG BAU-Bundesvorstandsmitglied und Verhandlungsführerin Ulrike Laux.

Quelle: igbau.de

Weiterlesen

Der bestehende Tarifvertrag im Gebäudereiniger Handwerk läuft Ende des Jahres aus. In der Zwischenzeit gab es drei Verhandlungsrunden. Zu einem Ergebnis kam man dabei noch nicht.

Der Arbeitgeberverband meldet:

Gebäudereiniger bekennen sich zum tariflichen Mindestlohn
Die Arbeitgeber des Gebäudereiniger-Handwerks haben ein abschlussfähiges Angebot für die 600.000 Beschäftigten der Branche vorgelegt. Die Arbeitgeber boten 3 Prozent für eine Laufzeit von 2 Jahren an. Der aktuell gültige Mindestlohntarifvertrag läuft zum 31. Dezember 2015 aus. „Wir wollen die Verhandlungen zügig zur Einigung bringen. Wir sind gerne bereit, über eine Tariferhöhung zu reden, die zur allgemeinen Wirtschaftsentwicklung passt“, sagte der Vorsitzende der Tarifkommission des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks, Thomas Conrady, am Donnerstag (10. 9. 2015) nach der dritten Verhandlungsrunde in Berlin.

Quelle: www.die-gebaeudedienstleister.de

Weiterlesen

Das Entsendegesetz für Gebäudereiniger trat am 01. Juli 2007 in Kraft. Meine persönlichen Erkenntnisse sind ernüchternd, denn das Entsendegesetz für das Gebäudereiniger-Handwerk, hat meine persönlichen Erwartungen in keinster Weise erfüllt.

Es gibt immer noch viel zu viele schwarze Schafe in unserer Branche. Die halten sich nicht an einen Tarifvertrag und somit auch nicht an das Entsendegesetz, sprich dem Mindestlohn. Es wird überall getrickst, Mitarbeiter um ihren Lohn betrogen und Kunden die heile Dienstleistungswelt vorgegaukelt.

Steigt der Tariflohn, wird einfach die Schlagzahl für die Mitarbeiter erhöht. Es werden Versetzungen vorgenommen und die Reviere vergrößert. Nach einer Erhöhung des Tariflohnes kann manch ein Mitarbeiter froh sein, wenn er mindestens das gleiche Geld, wie vor der Erhöhung verdient. Meistens bleibt es jedoch beim gleichen Geld, bei viel mehr Arbeit.

So meine Erkenntnis im Bereich der Abwicklung und den Erfahrungen aus Gesprächen mit Kunden, Unternehmensberater, Branchenkollegen und Reinigungskräften.

Weiterlesen