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Arbeitgeber- und Arbeitnehmer sind sich wieder einmal einig, dass keine Einigkeit besteht. Jedoch ist eine generell Tendenz aus meiner Sicht erkennbar. Der Mindestlohn West wird wohl unterhalb der 9,00 € Grenze bleiben.

Wie verfahren nun die Verhandlungen sind, vermag ich nicht einzuschätzen. Da muss sich jeder selbst seine Meinung bilden.

Der Arbeitgeberverband titelt Tarifverhandlung für das Gebäudereiniger-Handwerk nach vierter Runde vertagt und die Gewerkschaft titelt Arbeitgeber wollen Lohngerechtigkeit Ost-West hinauszögern.

Für alle Beteiligten wäre es entspannter, wenn bis Ende August 2011 eine Einigung herbeigeführt wird. Lassen wir uns einfach überraschen.

Berlin, 13. Juli 2011. In der dritten Verhandlungsrunde haben die Arbeitgeber angeboten, die Löhne für die gewerblich Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk bei einer Laufzeit von zwei Jahren um 3,5 Prozent zu erhöhen. Zusätzlich sollen die Löhne in Ostdeutschland in der Mindestlohngruppe 1 um 15 Eurocent erhöht werden, was einer Anhebung der Löhne um insgesamt 5,7 Prozent entspricht. Die IG BAU hat dieses Angebot als zu niedrig zurück gewiesen. Der nächste Verhandlungstermin ist auf den 9. August 2011 in Frankfurt am Main terminiert.
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Pressemeldung vom Bundesinnungsverband

Mehr Lohn erhalten die knapp 900.000 Beschäftigten des Gebäudereiniger-Handwerks in Deutschland ab 1. Januar 2011. Darauf wies der Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) Johannes Bungart hin. Die Stundenlöhne für Gebäudereiniger liegen dann in der Lohngruppe 1 im Westen bei 8,55 € bzw. bei 7,00 € im Osten. „Unsere Stundenlöhne für ungelernte Arbeitskräfte im Westen ab 1. Januar 2011 liegen damit bereits über dem vom DGB geforderten Mindestlohn von 8,50 €. (Bungart) Nach den Lohnerhöhungen zum 1. Januar 2010 um 3,8 Prozent im Osten bzw. 3,1 Prozent im Westen, folge nun eine weitere Erhöhung um 2,5 Prozent (Ost) bzw. 1,8 Prozent (West).

Bungart wandte sich gegen die häufige Charakterisierung der Gebäudereiniger-Branche als „Niedriglohnsektor“. Für Glas- und Fassadenreinigung zum Beispiel werde demnächst ein Stundenlohn von 11,33 € (West) bzw. 8,88 € (Ost) gezahlt. „Wer bei diesen Stundenlöhnen noch von Niedriglöhnen spricht, der kennt die Realität auf dem Arbeitsmarkt nicht“, so Bungart.

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Firmen, die gegen den Mindestlohn verstoßen, machen sich künftig strafbar: Das Landgericht Magdeburg hat den Chef einer Reinigungsfirma verurteilt, der seine Beschäftigten weit unter Mindeslohn bezahlte. Das Urteil könnte für viele Arbeitgeber Konsequenzen haben.

Magdeburg – Weil der Chef einer Reinigungsfirma seinen Angestellten nur etwa einen Euro pro Stunde bezahlte, wurde er am Dienstag vom Landgericht Magdeburg zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt.

Dieses Urteil hat es in sich – denn das Gericht stellte zum ersten Mal klar: Wer Beschäftigten weniger als den verbindlich festgelegten Mindestlohn zahlt, macht sich strafbar.

Quelle: www.spiegel.de

Damit sind nicht nur Bußgelder, sondern auch Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu 10 Jahren möglich. Dies ist eine sehr deutliche Warnung an alle, die trotz zwingender Tarifverträge sich rechtswidrig Wettbewerbsvorteile gegenüber Konkurrenten zu Lasten ihrer Beschäftigten verschaffen wollen.

Stellt der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks klar und begrüßt dieses Urteil.

Quelle: www.gebaeudereiniger.de

Aktuelle Meldung vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks:

Die Rechtsverordnung zur Allgemeinverbindlicherklärung unseres am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Mindestlohntarifvertrages ist im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit amtlich verkündet worden. Gemäß
§ 2 der Verordnung tritt damit die Allgemeinverbindlichkeit am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2011 außer Kraft. Die Allgemeinverbindlichkeit erfolgt somit, wie bereits mehrfach von uns angekündigt, nicht rückwirkend. Daher muss ab dem 10. März 2010, 0.00 Uhr, der neue Mindestlohntarifvertrag für die Lohngruppen 1 und 6 zwingend angewendet werden, unabhängig von einer Mitgliedschaft des Beschäftigten in der Gewerkschaft und einer Innungsmitgliedschaft des Betriebes. Von diesem Zeitpunkt an, prüft auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zoll die Einhaltung der neuen Mindestlöhne in der Gebäudereinigung.

Quelle: http://www.gebaeudereiniger.de/1491.html

Das heißt im Klartext:

Ab 10.03.2010 um 0:00 Uhr gelten folgende Mindestlöhne

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Wie aus Kreisen des Bundesarbeitsministerium zu hören war, wird die Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrages im Gebäudereiniger-Handwerk am kommenden Mittwoch in Kraft treten. Eine entsprechende Rechtsverordnung müsste somit am 09.03.2010 im Bundesanzeiger zu lesen sein.

Weitere Informationen folgen nach einer entsprechenden Veröffentlichung.

Für die gewerblichen Beschäftigten bedeutet dies unter Umständen, dass die zum 01.01.2010 vereinbarten Stundenlöhne nun endgültig bezahlt werden müssen.

Nach aktuellem Kenntnisstand, wird die Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrages dann auch erst ab 10.03.2010 gelten. Dies bedeutet, Gewerbliche Beschäftige, die bis dahin keinen neuen Tariflohn erhalten haben, dürfen auf keine nachträgliche Zahlung hoffen. Die Allgemeinverbindlichkeit wird, allem Anschein nach, nicht rückwirkend für Gültig erklärt.

Kein allzu befriedigendes Ergebnis, wenn man bedenkt, dass sich die Tarifparteien bereits am 29.10.2009 geeinigt hatten. Aber ein Schritt in die richtige Richtung.

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