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Tarifverhandlungen Gebäudereiniger-Handwerk erneut ergebnislos vertagt – Nach mehr als 19 stündiger Verhandlung trennten sich die Tarifparteien in der Gebäudereinigung um 4:30 Uhr ohne Ergebnis. Die Verhandlungen werden am 19. Juni 2013 in Berlin fortgeführt.

So die kurze und knappe Meldung vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks.

Die IGBau vermeldet dazu

Verhandlungen für die Gebäudereinigung ohne Ergebnis vertagt – Frankfurt am Main, 30.05.2013

Die vierte Tarifrunde für das Gebäudereiniger-Handwerk brachte kein Ergebnis. Nach rund 20 Stunden sehr kontroverser Diskussion trennten sich die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) sowie der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, ohne eine Einigung über ein Lohnplus für die rund 550 000 Beschäftigten der Branche zu erzielen. Bis in die frühen Morgenstunden verhandelten die Tarifparteien vor allem über die Lohnhöhe sowie über die Angleichung des Ostlohns an das Westniveau.

Die IG BAU fordert für die unterste Entgeltgruppe ein Plus von 70 Cent im Westen und in einem zweiten Schritt weitere 65 Cent bei einer Laufzeit von insgesamt 24 Monaten. Die Löhne im Osten sollen zunächst auf 88 Prozent des Westlohns steigen und in einer weiteren Stufe auf 92 Prozent angehoben werden. Die Tarife der übrigen Lohngruppen sollen entsprechend der Cent-Erhöhung angepasst werden. Bereits 2011 hatte die IG BAU mit den Arbeitgebern vereinbart, dass spätestens 2019 kein Unterschied in der Bezahlung Ost-West mehr existiert.

Die Arbeitgeber bieten im Westen 40 Cent verteilt auf zwei Schritte. Dieser Tarifvertrag solle jedoch für eine lange Laufzeit von 26 Monate gelten. Die unterste Lohngruppe I im Westen würde danach von jetzt neun Euro auf 9,40 Euro steigen. Das ist gleichzeitig der Mindestlohn. Im Osten bieten die Arbeitgeber ein Plus von 52 Cent. Die Lohngruppe I bzw. der Mindestlohn im Osten stiege dann von heute 7,56 auf 8,08 Euro.

Die fünfte Verhandlungsrunde findet am 19. Juni 2013 in Berlin statt.

www.igbau.de

Arbeitgeber- und Arbeitnehmer sind sich wieder einmal einig, dass keine Einigkeit besteht. Jedoch ist eine generell Tendenz aus meiner Sicht erkennbar. Der Mindestlohn West wird wohl unterhalb der 9,00 € Grenze bleiben.

Wie verfahren nun die Verhandlungen sind, vermag ich nicht einzuschätzen. Da muss sich jeder selbst seine Meinung bilden.

Der Arbeitgeberverband titelt Tarifverhandlung für das Gebäudereiniger-Handwerk nach vierter Runde vertagt und die Gewerkschaft titelt Arbeitgeber wollen Lohngerechtigkeit Ost-West hinauszögern.

Für alle Beteiligten wäre es entspannter, wenn bis Ende August 2011 eine Einigung herbeigeführt wird. Lassen wir uns einfach überraschen.

Berlin, 13. Juli 2011. In der dritten Verhandlungsrunde haben die Arbeitgeber angeboten, die Löhne für die gewerblich Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk bei einer Laufzeit von zwei Jahren um 3,5 Prozent zu erhöhen. Zusätzlich sollen die Löhne in Ostdeutschland in der Mindestlohngruppe 1 um 15 Eurocent erhöht werden, was einer Anhebung der Löhne um insgesamt 5,7 Prozent entspricht. Die IG BAU hat dieses Angebot als zu niedrig zurück gewiesen. Der nächste Verhandlungstermin ist auf den 9. August 2011 in Frankfurt am Main terminiert.
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Am 04.04.2011 hat nun die IG Bau eine neue Tarifrunde für das Gebäudereiniger Handwerk eingeläutet. Dies ist angesichts der anstehenden Arbeitnehmerfreizügigkeit ab 1. Mai 2011 und den derzeit noch unklaren Ergebnissen daraus, mehr als schädlich. Es wird befürchtet, dass es durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland, nun zu einen Zuzug von Arbeitskräften aus den restlichen EU-Ländern kommt, die einheimische Arbeitnehmer verdrängt werden und das Lohnniveau gedrückt wird.

Ein Entgegenwirken ist nur mit Mindestlöhnen im Rahmen des Arbeitnehmer-Entsendegesetze möglich. Fällt durch unsinnige und überzogene Tariferhöhungen der Mindestlohn, so ist mit einem Lohndumping zurechnen. Dabei jedoch nicht nur in der Gebäudereinigung, sondern auch in anderen Bereichen des sogenannten Niedriglohnsektors, wie zum Beispiel im Bereich der Zeitarbeit.

Zusätzlich erschwerend sehe ich generell ein Vertrauen zur IG-Bau. 2009, nach der Einigung im letzten Tarifkonflikt für das Gebäudereiniger-Handwerk, kündigte IG BAU-Bundesvorsitzende Klaus Wiesehügel an, dass im Januar 2010 Verhandlungen über Angestellten-Tarifverträge geführt werden.

Fazit nach über einem Jahr: Still ruht der See, darüber wird nicht mehr gesprochen, berichtet oder offen diskutiert. Es gibt auch weiterhin keinen Tarifvertrag für angestellte Techniker und Kaufleute im Gebäudereiniger Handwerk. Es verdienen heute schon Angestellte mit Personalverantwortung weniger, als Reinigungskräfte mit Qualifizierung.

Postwendend, zu den überzogenen Forderungen der IG-Bau, gab es gleich am 04.05.2011 eine Pressemeldung des Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks.“Tarifforderung der IG BAU völlig unrealistisch”, so der Titel.

Die Wahrheit wird zum Ende des Jahres 2011 wieder irgendwo in der Mitte liegen. Das kann man als Gebäudereiniger zumindest nur hoffen. Damit zum Jahresbeginn 2012 nicht das Chaos losgeht, bei dem sich dann alle Dienstleister wieder einmal gegenseitig wahnwitzige Dumpingpreise um die Ohren hauen.

Wie schon in den vergangenen Jahren, wird sich bei einem zu hohen Tarifabschluss der Kunde mehr als einmal überlegen, ob er noch alles gereinigt haben möchte. Zusätzlich werden die Leistungswerte von den Gebäudereinigern für die Reinigungskräfte angehoben, um marktfähige Angebote zu platzieren. Das heißt dann auch wieder mehr Arbeiten für etwas mehr Lohn.

Dies ist jedoch nur meine ganz persönliche Meinung zu dem Tariftheater. Jeder sollte sich dazu einfach sein eigenes Bild machen.

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Vor drei Tagen, am 15.06.2010, war Tag der Gebäudereinigung. Dass es diesen Tag tatsächlich gibt, war mir bis heute gänzlich unbekannt. Auf der Webseite vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, war davon nichts zu lesen. Da habe ich wohl eine Bildungslücke nach 27 Berufsjahren in diesem Handwerk.

Einzig die Gewerkschaft, IG Bauen Agrar Umwelt scheint diesen Tag zu kennen. Zumindest hat die Gewerkschaft diesen Tag als Aufhänger genommen, um befristete Arbeitsverträge zu kritisieren. Eine leidiges Thema, dass schon seit Jahren nicht nur in unserer Branche für Zündstoff sorgt.

Wer ständig darum bangen müsse, ob es mit seinem Job weitergehe, für den werde das Arbeitsleben zur Zitterpartie, so Wynands.

Ganz unrecht hat Herr Wynands dabei nicht. Nur sehe ich das auch noch ein bisschen anders. Wer in einem befristeten Verhältnis sich nicht zu Schulden kommen lässt, der wird aus meiner Sicht weniger um seinen Job bangen müssen. Letztendlich wird durch einen befristeten Vertrag auch die sogenannte Probezeit einfach mit einer Befristung verlängert. Gang und gebe, nicht nur bei den Gebäudereinigern. Selbst im öffentlichen Dienst ein Standartverfahren.

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Aktuelle Meldung vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks:

Die Rechtsverordnung zur Allgemeinverbindlicherklärung unseres am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Mindestlohntarifvertrages ist im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit amtlich verkündet worden. Gemäß
§ 2 der Verordnung tritt damit die Allgemeinverbindlichkeit am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2011 außer Kraft. Die Allgemeinverbindlichkeit erfolgt somit, wie bereits mehrfach von uns angekündigt, nicht rückwirkend. Daher muss ab dem 10. März 2010, 0.00 Uhr, der neue Mindestlohntarifvertrag für die Lohngruppen 1 und 6 zwingend angewendet werden, unabhängig von einer Mitgliedschaft des Beschäftigten in der Gewerkschaft und einer Innungsmitgliedschaft des Betriebes. Von diesem Zeitpunkt an, prüft auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zoll die Einhaltung der neuen Mindestlöhne in der Gebäudereinigung.

Quelle: http://www.gebaeudereiniger.de/1491.html

Das heißt im Klartext:

Ab 10.03.2010 um 0:00 Uhr gelten folgende Mindestlöhne

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Wie aus Kreisen des Bundesarbeitsministerium zu hören war, wird die Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrages im Gebäudereiniger-Handwerk am kommenden Mittwoch in Kraft treten. Eine entsprechende Rechtsverordnung müsste somit am 09.03.2010 im Bundesanzeiger zu lesen sein.

Weitere Informationen folgen nach einer entsprechenden Veröffentlichung.

Für die gewerblichen Beschäftigten bedeutet dies unter Umständen, dass die zum 01.01.2010 vereinbarten Stundenlöhne nun endgültig bezahlt werden müssen.

Nach aktuellem Kenntnisstand, wird die Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrages dann auch erst ab 10.03.2010 gelten. Dies bedeutet, Gewerbliche Beschäftige, die bis dahin keinen neuen Tariflohn erhalten haben, dürfen auf keine nachträgliche Zahlung hoffen. Die Allgemeinverbindlichkeit wird, allem Anschein nach, nicht rückwirkend für Gültig erklärt.

Kein allzu befriedigendes Ergebnis, wenn man bedenkt, dass sich die Tarifparteien bereits am 29.10.2009 geeinigt hatten. Aber ein Schritt in die richtige Richtung.

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So titelt Spiegel Online in seiner Ausgabe, am 03.01.2010. Leider ist das die traurige Wahrheit bei vielen Gebäudereinigern.
Was der Spiegel jetzt öffentlich macht, ist schon seit Tarifabschluss, hinter vorgehaltener Hand, bekannt. Zumindest bezahlt ein Großteil der Gebäudereiniger derzeit den alten Tarifvertrag. Das ist immerhin schon mehr, als das was in der kurzen tariflosen Zeit, im Oktober 2009, einigen neuen Bewerbern angeboten wurde.

Im Artikel heißt es unter anderem:
Tatsächlich lässt sich der Vertragsbruch auf den ersten Blick mit den bürokratischen Rahmenbedingungen erklären. Denn seit Inkrafttreten des neuen Tarifvertrags zu Anfang des Jahres liegt im Bundesarbeitsministerium ein Antrag, den Abschluss zum branchenweit verbindlichen Mindestlohn zu erklären. Die entsprechende Rechtsverordnung dürfte nach Auskunft aus dem Ministerium noch bis Mitte März auf sich warten lassen.

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Nach der Einigung im Tarifkonflikt für die Gebäudereiniger, kündigte IG BAU-Bundesvorsitzende Klaus Wiesehügel an, dass im Januar Verhandlungen über Angestellten-Tarifverträge geführt werden.

Darauf darf man gespannt sein. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks hat dies weder bestätigt noch dementiert. Fakt ist, im Angestelltenbereich krankt es seit 2004. Damals endete der Tarifvertrag ohne das es bis heute einen Neuen gab. Kaufmännische und technische Angestellte haben in den vergangenen fünf Jahren zum Großteil keine Gehaltserhöhung erhalten. Angestellte die in den vergangenen Jahren ihren Arbeitsplatz gewechselt haben (mussten), stehen meistens schlechter da, als zu vor. Das fängt bei den Gehältern an und endet bei Wegfall von Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Urlaubstagen.

Technische Angestellte im Bereich der Objektleitung, die nicht selten mehr als 12 Stunden unterwegs sind am Tag, verdienen heute zum Teil deutlich weniger als ein Gebäudereinigergeselle der zum Beispiel in der Glasreinigung (8 Stunden) eingesetzt wird.

Der fehlende Tarifvertrag für Angestellte im Gebäudereiniger-Handwerk ist aus meiner Sicht auch Schuld an dem Preisverfall in unserer Branche. Persönlich bin ich gespannt, ob es zu einem neuen Tarifvertrag kommt. Ehrlich gesagt habe ich diese Hoffnung schon lange aufgegeben. Aber ich lasse mich gerne überraschen.

Rund eine Woche nach dem Beginn eines unbefristeten bundesweiten Streiks haben die Gebäudereiniger mit den Arbeitgebern überraschend eine Tarifeinigung erzielt. Die Löhne werden zum 1. Januar 2010 in Ost-Deutschland um 3,8 Prozent, in West-Deutschland um 3,1 Prozent angehoben, wie der Bundesinnungsverband des Gebäudereinigerhandwerks am Donnerstag in Frankfurt am Main mitteilte.

Ab 1. Januar 2011 folgten in einer zweiten Stufe Erhöhungen in Höhe von 2,5 Prozent in Ost- und 1,8 Prozent in West-Deutschland. Daneben seien Vereinbarungen zur Arbeitszeitflexibilisierung und Altersversorgung getroffen worden.

Quelle: www.fr-online.de