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Firmen, die gegen den Mindestlohn verstoßen, machen sich künftig strafbar: Das Landgericht Magdeburg hat den Chef einer Reinigungsfirma verurteilt, der seine Beschäftigten weit unter Mindeslohn bezahlte. Das Urteil könnte für viele Arbeitgeber Konsequenzen haben.

Magdeburg – Weil der Chef einer Reinigungsfirma seinen Angestellten nur etwa einen Euro pro Stunde bezahlte, wurde er am Dienstag vom Landgericht Magdeburg zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt.

Dieses Urteil hat es in sich – denn das Gericht stellte zum ersten Mal klar: Wer Beschäftigten weniger als den verbindlich festgelegten Mindestlohn zahlt, macht sich strafbar.

Quelle: www.spiegel.de

Damit sind nicht nur Bußgelder, sondern auch Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu 10 Jahren möglich. Dies ist eine sehr deutliche Warnung an alle, die trotz zwingender Tarifverträge sich rechtswidrig Wettbewerbsvorteile gegenüber Konkurrenten zu Lasten ihrer Beschäftigten verschaffen wollen.

Stellt der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks klar und begrüßt dieses Urteil.

Quelle: www.gebaeudereiniger.de

Clean Up: Video Clip Casting
Der bundesweite Video-Wettbewerb für alle Auszubildenden des Gebäudereiniger-Handwerks

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Eine gute Frage, die vom Zentralverband des deutschen Handwerks e.V. mit einem Videospot anschaulich beantwortet wird.

Der gut gemeinte Spot sorgte jedoch für Aufregung. Nach der Premiere am Samstag Abend steht die Langversion des neuen Handwerk-Imagefilms jetzt auch auf der Internetseite des Handwerks zur Verfügung.


Intern kam jedoch vom ZDH über den Bundesverband des Gebäudereiniger-Handwerks die Information, dass die Ausstrahlung des Fernsehspots zur Imagekampagne des Handwerks momentan ausgesetzt wurde.

Bei einigen Zuschauern war laut ZDH wohl der Eindruck eines Zusammenhangs mit der Zerstörungssituation in Haiti entstanden, so dass der ZDH mit dem Aussetzen der Ausstrahlung jeden negativen Einfluss auf die Kampagne vermeiden will.

Auf der Kampagneninternetseite kann der Spot weiterhin in der Langversion betrachtet werden.