All Service Gebäudedienste GmbH unterzeichnet Nachhaltigkeitsabkommen

All Service Gebäudedienste GmbH fühlt sich umweltverträglichem unternehmerischem Denken und Handeln verpflichtet. Um das zu verdeutlichen, schloss sich das Unternehmen der Initiative „100 Unternehmen für den Klimaschutz“ an, ein Projekt des hessischen Umweltministeriums für mehr Nachhaltigkeit.

Umweltverträgliches Denken und Handeln wird auch für Unternehmen immer bedeutsamer. Nicht nur, weil es die Umwelt künftiger Generationen sichert, sondern auch weil sich so bares Geld sparen lässt.

Die Frankfurter Firma All Service Gebäudedienste GmbH will nun noch mehr für den Umweltschutz tun und ihr langjähriges Engagement in diesem Bereich öffentlich machen, um für Nachhaltigkeit zu sensibilisieren. Schließlich arbeitet der Dienstleister seit Jahren nach den Umweltmanagementgrundsätzen der DIN EN ISO 14001. Nun ist das Unternehmen Teil der Initiative „100 Unternehmen für den Klimaschutz“. Diese Initiative ruft seit zwei Jahren hessenweit zu mehr nachhaltigem Denken und Handeln auf und appelliert dabei auch an Unternehmen – 65 Firmen haben sich bereits angeschlossen.

„Wir wissen, dass Nachhaltigkeit ein wichtiges Thema ist, gerade in unserer Branche. Indem wir Ressourcen schonen, schützen wir nicht nur unsere Umwelt, sondern setzen gleichzeitig auf einen zukunftssicheren Wettbewerb und bieten so nicht zuletzt unseren Kunden einen Vorteil“, so Oliver Munzel, geschäftsführender Gesellschafter bei All Service Gebäudedienste GmbH.

All Service Unternehmensgruppe für Gebäudemanagement erneuerte beispielsweise die Heizung und installierte eine besonders sparsame Gasbrennwertvariante. Auch die Photovoltaikanlage auf dem Firmendach und zahlreiche kleinere Maßnahmen tragen zur Verbesserung der CO2- Bilanz bei.

Mehr infos unter: www.hessen-nachhaltig.de

Frankfurt am Main, 14. Februar 2011 – All Service Garten- und Landschaftspflege hat einen neuen Kunden gewonnen: Ab sofort betreuen die Fachleute des All Service- Unternehmens 38 Kindergärten in Mönchengladbach. Neben der Pflege der Außenanlagen sind die Mitarbeiter für sämtliche Hausmeisterdienste zuständig und für den Winterdienst im Einsatz.

Große Freude bei All Service Garten- und Landschaftspflege. Ab sofort bietet das Unternehmen seine Dienstleistungen in 38 Kindergärten in Mönchengladbach an. Hierbei kümmern sich die Experten nicht nur um die Grünpflege der Anlagen, sondern übernehmen alle anfallenden Hausmeisterdienste und sind für den Winterdienst verantwortlich, sobald dieser benötigt wird.

„Wir freuen uns sehr, dass wir den Auftraggeber mit unserem vielfältigen Dienstleistungsangebot überzeugen konnten. Wir wollen gerne unseren Beitrag dazu leisten, dass die Kinder in gepflegten Grünanlagen spielen können und sicher durch den Winter kommen“, so Luis da Silva, geschäftsführender Gesellschafter der All Service Garten- und Landschaftspflege GmbH.

Der Auftrag gilt zunächst für ein Jahr und kommt von einem katholischen Träger, dem alle betreffenden Kindergärten gehören. Das Umsatzvolumen liegt bei 200.000 Euro. Damit alle Dienstleistungen reibungslos erfüllt werden können, hat All Service Garten- und Landschaftspflege vier Mitarbeiter ständig vor Ort im Einsatz.

Für die interne Koordination und Abwicklung des Auftrags sorgen die Ansprechpartner in der Kölner Niederlassung.

Die All Service Unternehmensgruppe für Gebäudemanagement ist seit nahezu 15 Jahren mit All Service Sicherheitsdienste und All Service Gebäudedienste in Köln vertreten.

Mit All Service Garten- und Landschaftspflege expandiert die Niederlassung nun erfolgreich weiter.

Bereits am 16. Dezember 2010 hat All Service Sicherheitsdienste GmbH eine neue Gesellschaft gegründet: die „Ausbildungszentrum All Service Sicherheitsdienste GmbH“. Es handelt sich um eine Bildungseinrichtung zur Förderung der beruflichen Weiterbildung, zur Beseitigung des Mangels an qualifizierten Fachkräften bei speziellen Sicherheitsdienstleistungen sowie zur Berufseingliederung. Gesellschafterin ist All Service Sicherheitsdienste GmbH zu 100 Prozent.

Die Sicherheitswirtschaft ist heute ein Wachstumsbereich mit stetig steigenden Anforderungen und einer wachsenden Nachfrage nach qualifizierten Mitarbeiter/innen. Dieser Aufgabe hat sich die Ausbildungszentrum All Service Sicherheitsdienste GmbH gestellt und sich dabei – neben der Vorbereitung auf IHK-Abschlüsse für Sicherheitsberufe – auf die Aus- und Weiterbildung von Sicherheitsmitarbeitern für Flughäfen und Luftfahrtunternehmen spezialisiert. Ziel ist es, Arbeitnehmern und Arbeitssuchenden zu einer neuen beruflichen Perspektive in der Sicherheitswirtschaft zu verhelfen. Grundlage der Geschäftstätigkeit ist der Anforderungskatalog der Bundesanstalt für Arbeit an die betreffenden Bildungseinrichtungen.

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Pressemeldung der All Service Garten- und Landschaftspflege GmbH:

Frankfurt am Main, 20. Januar 2011 – Der Winterdienst der All Service Garten- und Landschaftspflege GmbH ist seit November 2010 rund um die Uhr im Einsatz, um seine Kunden von Schneemassen zu befreien und Grundstücke wieder verkehrssicher zu machen. Der besonders schneereiche Dezember 2010 stellte hohe Anforderungen an die unermüdlichen Winterdienst-Mitarbeiter, die teilweise mehr als 86 Stunden pro Woche unterwegs waren. Ihre Streu- und Räumfahrzeuge haben bereits über 85.000 Kilometer zurückgelegt und dabei 450 Tonnen Salz gestreut.

Das Winterdienstteam der All Service Garten- und Landschaftspflege GmbH stellt sich den extremen Schneefällen und Eisglätten dieses Winters und hat seit November 2010 bereits 450 Tonnen Salz gestreut, um Wege und Plätze sicher und befahrbar zu machen. Die 38 Fahrzeuge des All Service Winterdienstes haben seit dem 1. November 2010 mehr als 85.000 Kilometer zurückgelegt. Die Winterdienst-Mitarbeiter sind permanent im Einsatz und haben durchschnittlich 86 Stunden auf ihrem Stundenkonto. Und der Winter ist noch lange nicht vorbei.

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Beim Frankfurter Gebäudedienstleister All Service hat Mehrheitsgesellschafter Klaus Fromm (61) seine Funktion als Geschäftsführer der All Service Gebäudedienste niedergelegt. Er zog sich damit zum 1. Januar 2011 aus dem operativen Tagesgeschäft zurück.

Klaus Fromm wird als Sprecher der Unternehmensgruppe und beratend für das mittelständische Unternehmen tätig bleiben. Er bleibt Mehrheitsgesellschafter der rund 46 Mio. Euro Umsatz (2010) schweren Gruppe. Die Leitung der sechs zur Gruppe gehörenden Gesellschaften obliegt weiterhin den geschäftsführenden Gesellschaftern Oliver Munzel, Luis da Silva, Peter Haller und Dorothee Röckinghausen.

Es folgt die vollständige Pressemitteilung:

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Pressemeldung vom Bundesinnungsverband

Mehr Lohn erhalten die knapp 900.000 Beschäftigten des Gebäudereiniger-Handwerks in Deutschland ab 1. Januar 2011. Darauf wies der Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) Johannes Bungart hin. Die Stundenlöhne für Gebäudereiniger liegen dann in der Lohngruppe 1 im Westen bei 8,55 € bzw. bei 7,00 € im Osten. „Unsere Stundenlöhne für ungelernte Arbeitskräfte im Westen ab 1. Januar 2011 liegen damit bereits über dem vom DGB geforderten Mindestlohn von 8,50 €. (Bungart) Nach den Lohnerhöhungen zum 1. Januar 2010 um 3,8 Prozent im Osten bzw. 3,1 Prozent im Westen, folge nun eine weitere Erhöhung um 2,5 Prozent (Ost) bzw. 1,8 Prozent (West).

Bungart wandte sich gegen die häufige Charakterisierung der Gebäudereiniger-Branche als „Niedriglohnsektor“. Für Glas- und Fassadenreinigung zum Beispiel werde demnächst ein Stundenlohn von 11,33 € (West) bzw. 8,88 € (Ost) gezahlt. „Wer bei diesen Stundenlöhnen noch von Niedriglöhnen spricht, der kennt die Realität auf dem Arbeitsmarkt nicht“, so Bungart.

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Ein-Euro-Jobs gefährden bestehende Arbeitsplätze Gebäudereiniger unterstützen Position des Bundesrechnungshofs

„Wenn der Bundesrechnungshof jetzt u.a. feststellt, dass Ein-Euro-Jobber Nasszellen in einem Altenheim reinigen, dann werden damit ganz eindeutig reguläre Arbeitsplätze ersetzt und nicht, wie vom Gesetzgeber gefordert, zusätzliche Arbeiten geleistet.“ Dies erklärte der Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks, Johannes Bungart, zum Bericht des Bundesrechnungshofs über den Einsatz von Ein-Euro-Jobbern.

Nach Angaben des Bundesrechnungshofs fehlten in mehr als der Hälfte der geprüften Fälle die Voraussetzungen für eine staatliche Förderung. Entweder handele es sich nicht um zusätzliche Tätigkeiten für die Allgemeinheit oder es wurde ungeförderten Unternehmen Konkurrenz gemacht. Das Gebäudereiniger-Handwerk habe bereits bei der Einführung von Ein-Euro-Jobs im Jahr 2004 befürchtet, dass Kommunen und Verbände Reinigungsdienstleistungen, die sie bisher von privaten Unternehmen eingekauft hätten, weiter reduzieren würden. „Genau dies ist jetzt eingetreten und wird vom Bundesrechnungshof bestätigt.“ (Bungart)


Nach dem zu erwartenden weitgehenden Wegfall der Zivildienstplätze befürchtet der Verband zusätzlich, dass z.B. Wohlfahrtsverbände die entstehenden Lücken durch Ein-Euro-Jobber ersetzen.

Bungart forderte die Bundesregierung auf, die Voraussetzungen und die Tätigkeiten für Ein-Euro-Jobber genau zu definieren, um eine Verdrängung der Privatwirtschaft durch Subventionierung zu verhindern.

So eine Meldung des Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks.

Stellenangebot auf www.all-service.de.

Aktuell suchen wir kurzfristig oder auch später Verstärkung für unser Team. Einsatzgebiet mit Schwerpunkt Köln, Bonn und Düsseldorf.

Wir freuen uns auf Bewerbungen von zuverlässigen, flexiblen und freundlichen Glas- und Gebäudereiniger/in.

Wir erwarten Berufserfahrung, Führerschein und die Vorlage eines Führungszeugnisses.

Wir bieten Einstellung in Teil- und Vollzeit, sowie kurzfristige Beschäftigungen. Zur leistungsgerechter und tariflicher Bezahlung, bieten wir ein freundliches Betriebsklima.

Weitere Details auf der Webseite www.all-service.de.

Schriftliche Kurzbewerbung erwünscht.


Nach den zwei Qualitäts- und Sicherheitsnormen DIN 77200 und DIN EN ISO 9001 hat die All Service Sicherheitsdienste GmbH ihre neue Dienstleistung „Ein-Mann-Geld-Logistik“ zertifizieren lassen. Die Siegel gelten bis 2012. Das Unternehmen ist nach dem im Januar 2004 in Kraft getretenen Sicherheitssiegel DIN 77200 bereits seit April 2004 zertifiziert. Als zweiter Dienstleister in der Branche kam der Frankfurter Sicherheits-Dienstleister bereits im Jahr 2000 in den Genuss der Qualitätsmanagementnorm DIN EN ISO 9001. Die im Mai 2009 eingeführte „Ein-Mann-Geld-Logistik“ – zum Transport von Geld und Wertgegenständen ganz ohne Waffen – wurde in den zwei Zertifizierungen mitberücksichtigt und positiv bewertet.

„Nach diesen Zertifizierungen ist es deutlich, dass die Ein-Mann-Geld-Logistik perfekt in unser hochqualitatives Sortiment integriert ist und nach genauen Standards und integrierten Prozessen abläuft. Innovative Lösungen wollen wir unseren Kunden in Zukunft weiterhin bieten – immer nach höchsten Sicherheits- und Qualitätsstandards“, so Peter Haller, geschäftsführender Gesellschafter der All Service Sicherheitsdienste.

Als Begutachtungsgrundlage für standardisierte Ausschreibungen dient die DIN 77200 „Anforderungen an Sicherungsdienstleistungen“. Die Prüfung umfasst unter anderem organisatorische Strukturen, Planungsabläufe und die Überwachung der Sicherungs-Dienstleistungen. Darüber hinaus werden auch Details wie Betriebsmittel, Einrichtungen, die Personalqualifikation sowie die Transparenz von Kalkulationen und Angeboten betrachtet. Das Gütesiegel DIN EN ISO 9001 zertifiziert standardisierte Abläufe. Bewertet wurden die Entwicklung der Bewachungsdienstleistung, Objektschutz, Notruf- und Serviceleitstelle, Bike-Security, Revierdienste, Alarmverfolgung und Geld-Logistik nach den aktuellen Leistungsanforderungen der Standorte.

Quelle security-insight.com.

Weitere Informationen www.all-service.de

Firmen, die gegen den Mindestlohn verstoßen, machen sich künftig strafbar: Das Landgericht Magdeburg hat den Chef einer Reinigungsfirma verurteilt, der seine Beschäftigten weit unter Mindeslohn bezahlte. Das Urteil könnte für viele Arbeitgeber Konsequenzen haben.

Magdeburg – Weil der Chef einer Reinigungsfirma seinen Angestellten nur etwa einen Euro pro Stunde bezahlte, wurde er am Dienstag vom Landgericht Magdeburg zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt.

Dieses Urteil hat es in sich – denn das Gericht stellte zum ersten Mal klar: Wer Beschäftigten weniger als den verbindlich festgelegten Mindestlohn zahlt, macht sich strafbar.

Quelle: www.spiegel.de

Damit sind nicht nur Bußgelder, sondern auch Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bis zu 10 Jahren möglich. Dies ist eine sehr deutliche Warnung an alle, die trotz zwingender Tarifverträge sich rechtswidrig Wettbewerbsvorteile gegenüber Konkurrenten zu Lasten ihrer Beschäftigten verschaffen wollen.

Stellt der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks klar und begrüßt dieses Urteil.

Quelle: www.gebaeudereiniger.de