5. Verhandlungsrunde aus Sicht des Bundesinnungsverband

Frankfurt am Main, 15. August 2019

Update / Tarifverhandlungen im Gebäudereiniger-Handwerk

Mehr Urlaub, bessere Lohngruppe für Gesellen, eigener Zuschlag für Industriereinigung und Mehrarbeitszuschläge für alle Beschäftigten – Arbeitgeber legen IG BAU faires Angebot vor

Zur 5. Verhandlungsrunde erklärt Christian Kloevekorn, Verhandlungsführer der Bundestarifkommission des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV):

„Die Arbeitgeber sind der IG BAU heute mit einem fairen Angebot in vielen Punkten entgegengekommen. Das unterstreicht unseren Willen, so schnell wie möglich zu einem Abschluss zu kommen.

Die Arbeitgeber machen unter anderem folgende Zugeständnisse, die die Forderungen der IG BAU erfüllen:

  • Urlaubsanspruch von 28 bis 30 Tagen, gekoppelt an die Länge der Branchenzugehörigkeit.
  • Nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung fangen Gesellen künftig in Lohngruppe 6 an (ab2020 bundesweit 14,10 € pro Stunde) – unabhängig von ihrer konkreten Tätigkeit und ihremEinsatz.
  • Industriereinigung bekommt einen eigenen Zuschlag von 75 ct pro Stunde.
  • Mehrarbeitszuschläge/Erschwerniszuschläge von 25 Prozent pro Stunde für alle Beschäftigten,wenn sie länger als acht Stunden am Tag arbeiten.Die Forderung nach einem 13. Monatsgehalt (IG BAU spricht von „Weihnachtsgeld“) ist kein Thema für diese aktuellen Verhandlungen. Über ein 13. Monatsgehalt können wir im Rahmen der Lohntarifverhandlungen im kommenden Jahr jedoch grundsätzlich sprechen. Bis Ende 2020 hat die Branche einen laufenden Lohntarifvertrag. Mit Lohnsteigerungen von fast 20 Prozent (2018 bis Ende 2020) sind gerade die Unternehmen in Ostdeutschland weit an ihre Schmerzgrenze gegangen.“

So die Pressemeldung auf www.die-gebaeudedienstleister.de

Persönliche Anmerkung:

Nach wie vor sind dabei jedoch die Angestellten, sprich Personal der Buchhaltung, Personalabteilung, Objektleitung, Werkstatt, etc. nicht im Gespräch und somit weiterhin ohne einen Rahmentarifvertrag.

Eine Reinigungskraft oder Glasreiniger hat heute bereits mehr Urlaubsanspruch, als manch ein Angestellter. Das 13. Monatsgehalt gibt es in unserer Branche schon lange nicht mehr.