Der kleine Unterschied

Wenn es um den Mindestlohn in Deutschland geht, ist es wichtig, generell zwischen zwei verschiedenen Arten zu unterscheiden: dem gesetzlichen Mindestlohn und dem Branchenmindestlohn.

Branchenmindestlöhne (1) gelten in verschiedenen Bereichen wie Berufliche Aus- und Weiterbildung, Dachdeckerhandwerk, Elektrohandwerk, Gebäudereinigung, Gerüstbau, Maler- und Lackiererhandwerk, Pflegekräfte, Pflegeassistenzkräfte, Pflegefachkräfte, Schornsteinfegerhandwerk, Leiharbeit/Zeitarbeit sowie Schlachten und Fleischverarbeitung (Fleischwirtschaft).

Der gesetzliche Mindestlohn (2) stellt eine verbindliche Lohnuntergrenze dar, die von keinem Arbeitgeber unterschritten werden darf. Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland grundsätzlich ein gesetzlicher Mindestlohn für sämtliche Arbeitgeber, Arbeitsverhältnisse und somit für alle Arbeitnehmer. Dennoch hat der Gesetzgeber in § 22 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) (3) ausdrücklich einige Ausnahmen zugelassen.

Der gesetzliche Mindestlohn betrug bis zum 31. Dezember 2023 12,00 € brutto. In der Lohngruppe 1 der Gebäudereinigung wurde ein Mindestlohn von 13,00 € brutto festgelegt, was einer Differenz von 1,00 € pro Stunde entsprach.

Seit dem 01.01.2024 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,41 € brutto (4). Der Branchenmindestlohn im Gebäudereiniger-Handwerk (5) in der Lohngruppe 1 liegt nun bei 13,50 €. Die Differenz beträgt somit 1,09 €. Diese Regelung gilt bis zum 31.12.2024.

Es steht bereits fest, dass der gesetzliche Mindestlohn ab dem 01.01.2025 auf 12,82 € brutto steigen wird.

Die Tarifverhandlungen für das Gebäudereiniger-Handwerk dürften in diesem Jahr starten, um bis zum 01.01.2025 einen neuen Tariflohn (Branchenmindestlohn) festzulegen. Persönlich erwarte ich einen Abschluss, der über 14,00 € hinausgeht.

Die aktuelle öffentliche Forderung der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) als Arbeitnehmervertretung liegt bei 14,57 €.

Die IG BAU (6) setzt sich zudem für einen Inflationsausgleich für Beschäftigte in der Gebäudereinigung ein, zu dem ich aktuell nicht weiter eingehen möchte.

Wo die Gebäudereinigung im Branchenmindestlohnvergleich steht

Laut einer Übersicht im Handelsblatt (7) vom 22.12.2023 belegt das beschäftigungsstärkste Handwerk unter Berücksichtigung des gesetzlichen Mindestlohns den dritten Platz.

BrancheMindestlohn in €Gültig ab
Gesetzlicher Mindestlohn12,41 Euro1. Januar 2024
Dachdeckerhandwerk13,30 Euro (ungelernt) 1. Januar 2023
Gebäudereinigung13,50 Euro (Lohngruppe 1)1. Januar 2024
Leiharbeit/Zeitarbeit13,50 Euro1. Januar 2024
Elektrohandwerk13,95 Euro1. Januar 2024
Gerüstbau13,95 Euro1. Januar 2024
Pflegekräfte14,15 Euro1. Dezember 2023
Schornsteinfegerhandwerk14,50 Euro1. Januar 2024
Maler- und Lackiererhandwerk13,00 Euro (ungelernt) 1. Januar 2024
Pflegeassistenzkräfte15,25 Euro1. Dezember 2023
Pflegefachkräfte18,25 Euro1. Dezember 2023
Berufliche Aus- und Weiterbildung18,58 Euro (Lohngruppe 1)1. Januar 2024

Platz 3 hört sich zwar gut an, ist jedoch genauer betrachtet der drittletzte Platz bei den Mindestlöhnen in Deutschland.

Setzen wir voraus, dass eine Person mit der Lohnsteuerklasse 1, ohne Konfession, ohne Kinder und einem Alter von 45 Jahren einen achtstündigen Vertrag mit Vollbeschäftigung hat, ergeben sich folgende Monatslöhne brutto/netto:

Branche LohnempfängerMonatslohn bruttoMonatslohn netto
Gesetzlicher Mindestlohn2.151,40 €1.562,61 €
Dachdecker ungelernt:2.305,69 €1.655,49 €
Gebäudereiniger Lohngruppe 12.340,36 €1.673,48 €

(Berechnung 8 Stunden bei durchschnittlich 21,67 Tagen im Monat)

Eine achtstündige Vollbeschäftigung ist gerade in den drei genannten Bereichen nicht immer gegeben. Oft haben Menschen in dieser Lohnklasse mehr als einen Job.

Viele Menschen halten sich mit einem zusätzlichen Minijob über Wasser. Die Verdienstgrenze für den steuerfreien Minijob (8) stieg am 01.01.2024 von 520,00 € auf 538,00 €. Dafür muss man in der Gebäudereinigung (Lohngruppe 1) aktuell rund 39,85 Stunden im Monat arbeiten.

Laut dem Statistischen Bundesamt (9) betrug 2022 die Bruttokaltmiete in Deutschland, je nach Einzugsdatum, zwischen 27,8% und 29,5%. Für unsere drei genannten Lohnempfänger wären dies etwas unter 500,00 € Kaltmiete plus Strom, Heizung und Nebenkosten. Beachten Sie, je niedriger das Einkommen, desto höher die Mietbelastung (10).

Zum Leben, nach Abzug der Miete, verbleiben somit weit weniger als 900,00 € im Monat für eine Einzelperson.

Das Bürgergeld (11) beträgt seit dem 01.01.2024 nunmehr 563,00 €. Ein Bürgergeldempfänger erhält zusätzlich Miet- und Heizkosten.

Bleibt einer Reinigungskraft nach Abzug, wie beschrieben, rund 900,00 € netto im Monat, so hat diese 337,00 € mehr in der Tasche, als ein Bürgergeldempfänger.

Anders ausgedrückt: Die beispielhafte Reinigungskraft geht im Monat im Durchschnitt 173,36 Stunden arbeiten, um 337,00 € netto mehr zu haben.

Dies betrachte ich als soziale Ungerechtigkeit, die es zu beheben gilt.

Persönliche Meinung und Sichtweise

Ein Blick auf die Welt der Gebäudereinigung offenbart oft mehr, als auf den ersten Blick ersichtlich ist. Hinter dem alltäglichen Putzen und Wischen verbergen sich Geschichten von harten Arbeitsbedingungen, geringen Löhnen und mangelnder Wertschätzung.

Genau betrachtet ist der Lohn für das beschäftigungsstärkste Handwerk mit Systemrelevanz mehr als recht beschämend.

Ein Branchenreport in Zusammenarbeit des Bundesinnungsverbands und IW Consult fasste 06/2022 (12) einige spannende Zahlen, Themen und Daten zusammen. Jedoch verändert dies nichts an den geringen Lohn für Reinigungskräfte.

Von meiner professionellen Warte aus betrachtet, erscheinen die Löhne nicht nur gering, sondern auch mangelhaft wertschätzend. Die Gebäudereinigung ist zweifellos eine anspruchsvolle Tätigkeit, die nicht nur auf die Beseitigung von Schmutz und Unreinheiten abzielt, sondern auch den Werterhalt von Gebäuden und Einrichtungen umfasst – ein Aspekt, der oft missachtet wird.

Die allgemeine Empörung über verschmutzte Bereiche ist leicht nachvollziehbar. Allerdings erfordert eine vertiefte Analyse die Berücksichtigung dreier entscheidender Fragen:

  1. Wer ist verantwortlich für die Entstehung von Schmutz?
  2. Wer entfernt den Schmutz und welche Vergütung erhält die betreffende Person dafür?
  3. Welchen Wert hat eine saubere und hygienische Umgebung für mich?

In einigen Bereichen wird an der Reinigung gespart, was zu einer unmittelbaren Belastung der eingesetzten Kräfte führt. Diese sehen sich nicht nur mit schlechten Arbeitsbedingungen konfrontiert, sondern müssen auch Beleidigungen und Beschimpfungen ertragen. Die Nutzer, die in diesen Bereichen verweilen, sind ebenfalls betroffen.

Meine persönliche Erfahrung von vierzig Jahren in der Branche zeigt, dass die Anerkennung des Berufsstandes sich nicht wesentlich verbessert hat. Die Abschaffung der Meisterpflicht (13) im Jahr 2004 für 53 Handwerksberufe führte zu einem intensiven Wettbewerb, bei dem die Reinigungsarbeit noch weniger Anerkennung erhielt.

Meisterpflicht

Nach einer weiteren Reform galt seit Anfang 2020 die Meisterpflicht wieder in zwölf Gewerken, die zuvor von der Meisterpflicht ausgenommen waren. Die Gebäudereiniger versäumten diese Chance und blieben von der Meisterpflicht entbunden.

Die Rückführung für das Gebäudereiniger-Handwerk hätte sich als schwierig dargestellt, da die klassische Unterhalts- und Glasreinigung hiervon nicht betroffen war. Damit betraf der Meisterschutz lediglich kleine Spezialbereiche. Die wirtschaftlich relevanten Bereiche der übrigen Reinigungstätigkeiten blieben außen vor. Dies hätte tarif- und organisationspolitisch große Auswirkungen gehabt und hätte ein Auseinanderfallen der Tarifeinheit im Gebäudereiniger-Handwerk zur Folge haben können. Auch hätten die vom Bundesinnungsverband (BIV) abgeschlossenen Tarifverträge – auch bei Allgemeinverbindlichkeit – nur noch für den vom Bundesinnungsverband vertretenen Branchenteil, also die geschützte Spezial-Gebäudereinigung, gegolten. Das wäre das Ende des bewährten Tarifsystems in der Branche gewesen.

Dies war die Argumentation, die meiner Ansicht nach einen falschen Ansatz von Politik und dem Bundesinnungsverband (BIV) darstellte.

Die Einführung des Branchenmindestlohns im Rahmen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) im Jahr 2007 (14) erfüllte nicht die erhofften Verbesserungen.

Meine Erwartung, dass Dienstleister angemessene Preise verlangen und faire Löhne zahlen, erfüllte sich nicht wie erhofft. Die Argumentation basierte darauf, dass solche Forderungen nicht an die Kunden gestellt werden könnten. Es wurde behauptet, dass die Kalkulationen auskömmlich seien und dementsprechend Untergrenzen festgelegt wurden, die sich letztendlich als ruinös erwiesen.

Ein bezeichnendes Beispiel für die Herausforderungen in der Branche für mich, war ein Vorstellungsgespräch im Jahr 2010 für eine Führungsposition in einer Gebäudereinigung. Aufgrund fehlender Tarifverträge für Angestellte wurde mir ein inakzeptables Gehalt geboten, und ich wurde als überqualifiziert abgestempelt. Für mich war das Gespräch recht schnell beendet. Das betreffende Unternehmen existiert heute nicht mehr.

Werterhalt

Die häufig geäußerte Meinung, dass “jeder putzen kann”, zeugt von einer weitverbreiteten Unterschätzung der Reinigungsprofession.

Ein häufiges Szenario ist die Reinigung von Einrichtungsgegenständen in Objekten durch Reinigungskräfte mit geringen Stundenlöhnen. Dabei werden nicht selten Möbel behandelt, deren Wert das Bruttojahreseinkommen der Reinigungskraft übersteigt. Dies birgt die Gefahr erheblicher Beschädigungen, insbesondere wenn hochwertiges Mobiliar mit einem ungeschickten Wisch in Mitleidenschaft gezogen wird.

Zusätzlich zu meinen vorherigen Ausführungen ist es wichtig anzumerken, dass die Werterhaltung eine entscheidende Rolle spielt. Die Aufrechterhaltung und Pflege dieser Investitionen sollten ebenfalls in Betracht gezogen werden, um ihre Lebensdauer zu verlängern und ihren Wert zu erhalten.

Leistungswerte

Es stellt eine Herausforderung dar, wenn trotz der Zahlung nach Tariflohn und stundenweise Vergütung Flächen bearbeitet werden müssen, die eher dem Akkordbereich entsprechen.

Ein persönliches Interessensgebiet in Bezug auf die Kalkulation betrifft die Sanitärreinigung. Laut den Leistungswertempfehlungen der RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e.V. (15) von 60-120 qm/h steht einer Reinigungskraft für die Reinigung einer Sanitäranlage von 10 qm zwischen 10 Minuten 12 Sekunden und 4 Minuten 48 Sekunden zur Verfügung.

Es fällt auf, dass häufig Werte von weit über 160 qm/h und mehr berechnet werden, wodurch nur noch 3 Minuten 36 Sekunden für die Reinigung einer vergleichbaren Sanitäranlage verbleiben.

Bei der Frage, wie viel Zeit jemand für sein 10 Quadratmeter großes Badezimmer zu Hause benötigt, fallen oft Angaben, die zwischen 15 Minuten und 1 Stunde liegen.

Aus meiner Sicht müssen die Löhne deutlich besser angepasst und die Arbeitsbedingungen stetig verbessert werden. Heraus aus der Dunkelheit und hinein in das Daytime Cleaning (16). Dafür benötigen die Menschen aus der Reinigungsbranche mehr Anerkennung und Wertschätzung.

Fazit

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Entlohnung gerecht gestaltet wird, um sicherzustellen, dass Menschen mit ihrem Einkommen ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Ein fairer und ausreichender Lohn sollte darüber hinaus so konzipiert sein, dass niemand gezwungen ist, auf staatliche Unterstützung wie das Bürgergeld zurückzugreifen oder in Erwägung zieht, auf Arbeit zu verzichten, um ausschließlich Bürgergeld zu beziehen.

Daytime Cleaning kurz erklärt

“Daytime Cleaning” bezieht sich auf die Durchführung von Reinigungsarbeiten während der regulären Geschäftszeiten oder während des Tages, im Gegensatz zu den traditionellen nächtlichen Reinigungszeiten. Diese Praxis hat mehrere Vorteile:

  1. **Effizienz:** Reinigungskräfte arbeiten während der Tageslichtstunden, was zu einer besseren Sicht und höheren Effizienz bei der Reinigung führt.

  1. **Energieeinsparung:** Die Nutzung des Tageslichts reduziert die Notwendigkeit künstlicher Beleuchtung, was zu Energieeinsparungen beiträgt.

  1. **Interaktion mit Nutzern:** Reinigungskräfte haben die Möglichkeit, direkt mit den Nutzern eines Gebäudes zu interagieren, was zu einem verbesserten Verständnis für deren Bedürfnisse führen kann.

  1. **Arbeitsbedingungen:** Tageslicht und normale Arbeitszeiten können zu besseren Arbeitsbedingungen für Reinigungskräfte beitragen.

  1. **Sicherheit:** Die Durchführung von Reinigungsarbeiten tagsüber kann die Sicherheit der Reinigungskräfte verbessern, da sie in gut beleuchteten Räumen arbeiten.

Insgesamt zielt “Daytime Cleaning” darauf ab, die Reinigungsprozesse zu optimieren und gleichzeitig positive Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen und die Umwelt zu erzielen.

Warum ich seit vierzig Jahren diesen Job mache

In den wilden 80ern, als ich stolzes Mitglied des geburtenstarken Jahrgangs von 1966 war, stand ich vor einer zugegebenermaßen etwas kniffligen Situation. Als nicht besonders erfolgreicher Schüler hatte ich damals nicht gerade die Qual der Wahl. Nur die Überflieger mit den Einsen in den Zeugnissen hatten die Aussicht auf begehrte Ausbildungsplätze. Und ich? Nun ja, ich befand mich eher in der hinteren Reihe.

Die großen Fragen, die mich damals umtrieben: Was will ich mal werden? Und vor allem, wo zur Hölle finde ich einen Ausbildungsplatz?

Durch eine Mischung von Schicksalsschlägen und kuriosen Zufällen landete ich schließlich in der aufregenden Welt der Gebäudereinigung.

Die Reinigungsbranche erschien mir damals wie eine vielversprechende Richtung. “Dreck gibt es immer, das ist ein Job mit Zukunft”, dachte ich mir. Den weiteren Verlauf meiner beruflichen Laufbahn lässt sich heute in meinem Lebenslauf (17) nachverfolgen.

Der Beruf des Gebäudereinigers hat für mich eine wirklich faszinierende und aufregende Seite. Er ermöglicht mir vielfältige Begegnungen mit nahezu allen Handwerksberufen. Als Gebäudereiniger bin ich für die Pflege von Gebäuden vom Dach bis zum Keller sowie für die gesamte Außenfläche rund um ein Gebäude zuständig. Das eröffnet mir Einblicke, die nicht jedem vergönnt sind. Ich betrete Bereiche, Gebäude und Liegenschaften, die nicht jeder zu Gesicht bekommt. Die Vielfalt der Aufgaben sorgt dafür, dass es nie langweilig wird, und es gibt stets viel zu erleben.

Und dann ist da noch die menschliche Komponente dieses Berufs! Der Umgang mit Menschen verschiedenster Charaktere und aus den unterschiedlichsten Gesellschaftsschichten ist einfach grandios. Die Zusammenarbeit mit Menschen aus aller Welt eröffnet mir die Möglichkeit, die Welt durch andere Augen zu sehen. Für mich ist der Beruf des Gebäudereinigers nicht nur eine berufliche Tätigkeit; er führt mich durch Facetten, die vielen verborgen bleiben. Der ständige Austausch mit verschiedenen Menschen und das Arbeiten in vielfältigen Umgebungen haben meinen Blick auf die Welt nachhaltig geprägt. Es macht einfach Spaß!

Mit großer Freude und gespannter Erwartung setzt sich meine berufliche Reise fort, und seit dem 01.01.2024 befinde ich mich nun im aufregenden Bereich des Facility Managements. Mein tiefgehendes Bestreben geht über bloßes Arbeiten hinaus – ich möchte aktiv etwas bewirken. Die Vorstellung, innovative Ideen zu entwickeln und kontinuierlich dazu beizutragen, meinen Job nachhaltig zu verbessern, erfüllt mich mit Begeisterung. Auch wenn mir bewusst ist, dass ich die Welt nicht im Alleingang retten kann, so möchte ich dennoch jeden Tag meinen Beitrag dazu leisten, sie ein Stückchen besser zu machen. Es gibt so viel, was wir gemeinsam erreichen können!

Einzelnachweise

  1. https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Mindestarbeitsbedingungen/Mindestlohn-AEntG-Lohnuntergrenze-AUeG/Branchen-Mindestlohn-Lohnuntergrenze/uebersicht_branchen_mindestloehne.html
  2. https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/mindestlohngesetz.html
  3. https://www.gesetze-im-internet.de/milog/index.html
  4. https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziales/mindestlohn-steigt-2223632
  5. https://www.die-gebaeudedienstleister.de/presse/aktuelle-presseinformationen/detail/1350-euro-und-1670-euro-branchenmindestloehne-im-gebaeudereiniger-handwerk-steigen-zum-jahreswechsel-tarifrunde-2024-wird-extrem-herausfordernd
  6. https://igbau.de/Weihnachten-ist-kein-Fest-der-Freude-fuer-Gebaeudereiniger-innen.html
  7. https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/mindestlohn-2024-wie-sich-der-mindestlohn-in-deutschland-2024-entwickelt/25604664.html
  8. https://www.bmas.de/DE/Soziales/Sozialversicherung/Geringfuegige-Beschaeftigung/mini-jobs.html
  9. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/03/PD23_129_12_63.html
  10. https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Wohnen/Tabellen/tabelle-wo6-mieten-haushaltsnettoeinkommen.html
  11. https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziales/buergergeld-erhoehung-2248000
  12. https://www.die-gebaeudedienstleister.de/service/die-branche/branchenreport
  13. https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/wiedereinfuehrung-der-meisterpflicht-wichtige-fragen-und-antworten-75721/
  14. https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/Glossar/A/Arbeitnehmer-Entsendegesetz-AEntG.html
  15. https://www.gggr.de
  16. https://www.facility-manager.de/aktuelles/daytime-cleaning/
  17. https://www.matthias.stawinski.de/vita/beruflicher-werdegang/

Alle Seiten wurden im Zeitraum vom 06.-07.01.2024 abgerufen.

Hinweis: Der Artikel wurde mit KI-Unterstützung bearbeitet.