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Verunsicherung bei den Reinigungskräften

Job-News

Selten liest man etwas positives über Gebäudereiniger in der Presse. Generell wird immer wieder behauptet, unsere Reinigungskräfte würden nur Mindestlohn verdienen. Dies stimmt nicht so ganz. Gemeint ist in der Regel der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,19 € netto.

Der Mindestlohn im Gebäudereiniger-Handwerk beträgt in Ost-Deutschland 10,05 € und in West-Deutschland 10,56 €. Die nächste festgelegt Tariflohnerhöhung erfolgt zum 01.01.2020.

Dies nennt sich Mindestlohn gemäß Entsendegesetz.

In einer Presse Meldung vom Bundesinnungsverband, vom 25.04.2019 heißt es, dass der Rahmentarifvertrag zum 31.07.2019 gekündigt wurde. Hier der originale Wortlaut.

Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks hat heute den seit 1.1.2012 gültigen und allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag kündigen müssen. Die Kündigung wird aufgrund einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende Juli 2019 wirksam.

Dazu erklärt Johannes Bungart, Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes:

Der Rahmentarifvertrag, den wir mit der IG BAU im Jahr 2011 gemeinsam beschlossen haben, hat über viele Jahre die fairen und allseits anerkannten Spielregeln für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bundesweit allgemeinverbindlich geregelt. Im Rahmentarifvertrag sind unter anderem auch Mehrarbeitszuschläge von 25 Prozent für unsere Vollzeitbeschäftigten festgeschrieben.

Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Dezember 2018) führt nun allerdings zunehmend zu großer Rechtsunsicherheit für unsere Unternehmen. Das BAG hat – entgegen dem klaren Wortlaut des Tarifvertrages – den Mehrarbeitszuschlag auch auf individuelle Überstunden von Teilzeitbeschäftigten ausgedehnt.

Aus diesem Grund haben wir diesen verlässlichen Rahmentarifvertrag mit Bedauern kündigen müssen. Das Urteil des BAG zwingt uns leider zu diesem Schritt.

Die Entscheidung des Gerichts ist in zweierlei Hinsicht bedauerlich und unverständlich: Zum einen hat das BAG über Jahrzehnte die gegenteilige Rechtsauffassung vertreten. Zum anderen ist das Urteil ein tiefer Eingriff in die Tarifautonomie und widerspricht den gemeinsam getroffenen Verabredungen der Sozialpartner über den Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge, für die es gesetzlich keine Anspruchsgrundlage gibt.

Wir sind in hohem Maße daran interessiert, mit der zuständigen Gewerkschaft IG BAU so schnell wie möglich einen neuen und rechtssicheren Rahmentarifvertrag zu verhandeln.

 

Falschmeldungen in der Presse

Seit dieser Pressemeldung  gibt es nun immer wieder falsche Aussagen in der Presse, die von einer schlecht informierten Arbeitnehmerseiten herrühren.

Die Behauptung das ab 01.08.2019 Reinigungskräfte nur noch den gesetzlichen Mindestlohn erhalten, das kein Urlaubsanspruch mehr besteht, etc. etc. verunsichert nicht nur meine Teams.

Generell haben alle Gebäudereinigungskräfte Bestandsschutz zum letzten Rahmentarifvertrag, wenn Sie vor dem 31.07.2019 einen Arbeitsvertrag geschlossen haben.

Aus meiner Sicht, sind jedoch die Lohngruppe 1 und 6 im Entsendegesetz verankert und mit der Anpassung bis 31.12.2020 gültig. Diese Sichtweise wurde mir auf Anfrage vom Bundesinnungsverband bestätigt und wie folgt beantwortet:

Sehr geehrter Herr Stawinski,

Sie haben völlig Recht. Unser MindestlohnTV ist von der Kündigung des RTV in keiner Weise betroffen und gilt allgemeinverbindlich noch bis Ende 2020. Wir konnten nicht herausfinden, wer die falsche Aussage bewirkt hat. Die Gewerkschaft sagt, sie hätten das der Zeitung so nicht erzählt, die Zeitung sieht das anders. Wir haben in den sozialen Medien diesen Zeitungsbericht bereits kritisiert. Auf der anderen Seite erhöht so eine Aussage aber auch den Druck, möglichst schnell einen neuen RTV abzuschließen, damit wieder Ruhe in das Thema kommt.

Dies kann uns nur Recht sein.

Mit freundlichen Grüßen
Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks

 

Keiner will den Reinigungskräften etwas nehmen. Vielmehr sind alle daran interessiert, so schnell wie möglich wieder eine gemeinsame Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu schaffen.

Ich persönlich befürworte zum Beispiel, dass unsere Arbeitsverträge auch ab 01.08.2019 aus Basis des bisherigen Rahmentarifvertrages geschlossen werden. Schließlich bringt uns eine Zweiklassengesellschaft überhaupt nichts. Wie dies andere Unternehmer sehen, kann ich derzeit nicht sagen.

Ich empfinde es als schwierig, wenn schlecht recherchierte Presseartikel Arbeitnehmer verunsichern.

Die IG-Bau selbst fordert dringend einen neuen Rahmentarifvertrag, faire Bedingungen und Weihnachtsgeld. Das ist völlig legitim und der Anspruch besteht auch zu recht.

Hoffen wir, dass es nun bald einen neuen Abschluss gibt, damit unsere Teams sich wieder auf die wichtigen Dinge des Lebens konzentrieren können.

Generell wäre es auch wichtig, wenn endlich die Angestellten im Gebäudereiniger-Handwerk einen neuen Rahmentarifvertrag erhalten würden. Denn, die aktuell seit Jahren bestehende Hängepartie sorgt hier nicht für ausgeglichene und faire Rahmenbedingungen.  Dies ist jedoch ein anders Thema.

Genauso wie die Abschaffung der Minijobs.

23. Juni 2019/von Matthias Stawinski
Schlagworte: Arbeitgeber, Fachkräftemangel, Jobsuche
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