Angebot und Forderung liegen weit auseinander
Was ein Angebot über 3,4 Prozent in 24 Monaten für die Planung zum Jahreswechsel 2027 bedeutet
Die zweite Tarifrunde im Gebäudereiniger-Handwerk ist am 22. Oktober 2026 in Köln ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Nach rund vier Stunden legte der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) erstmals ein Angebot vor, die IG BAU lehnte es ab.1 Der dritte Termin ist am 3. November, wieder in Köln.
Der bestehende Tarifvertrag läuft zum 31. Dezember 2026 aus. Für Betriebe, Objektleitungen und Auftraggeber stellt sich damit die Frage, mit welchen Lohnkosten 2027 zu rechnen ist, solange kein Abschluss vorliegt.
Das Wichtigste in Kürze
- Der BIV bietet bei 24 Monaten Laufzeit 1,8 Prozent zum 1. Mai 2027 und 1,6 Prozent zum 1. Januar 2028 in der Lohngruppe 1. Bis zum 30. April 2027 werden die Löhne auf dem Niveau von 2026 fortgeschrieben.
- Die IG BAU hält an zwei Euro mehr pro Stunde für alle Lohngruppen bei zwölf Monaten Laufzeit fest. In der Lohngruppe 1 sind das mehr als 13 Prozent.
- Ein ausgelaufener Tarifvertrag wirkt nach § 4 Abs. 5 TVG nach. Ein späterer Abschluss kann rückwirkend gelten und Nachzahlungen auslösen.
Das Angebot der Arbeitgeber: Übergangsphase und zwei Stufen
Der BIV schlägt eine Laufzeit von 24 Monaten vor. Der neue Tarifvertrag soll zum 1. Januar 2027 beginnen, die Löhne werden bis zum 30. April 2027 auf dem Niveau von 2026 fortgeschrieben. Zum 1. Mai 2027 steigt die Lohngruppe 1 um 1,8 Prozent, zum 1. Januar 2028 um weitere 1,6 Prozent. Der Verband beziffert das auf 3,4 Prozent mehr Lohn innerhalb von 24 Monaten.1
Der BIV-Verhandlungsführer Christian Kloevekorn spricht von einem „Angebot mit Augenmaß und Stabilität“ und erwartet, dass die Gewerkschaft ihre Forderungen bis zur nächsten Runde an die wirtschaftlichen Realitäten anpasst.1 Als Hintergrund nennt der Verband seit Juni die schwächste Stimmung in seinen Konjunkturumfragen seit Beginn der Erhebungen und die Aussicht auf weiter steigende Lohnnebenkosten.3 Im September verwies er zusätzlich auf geplante Minijob-Reformen, die aus seiner Sicht die Lohnnebenkosten um mehr als 30 Prozent erhöhen könnten.4
Die Forderung der Gewerkschaft: zwei Euro für alle Lohngruppen
Die IG BAU fordert zwei Euro mehr pro Stunde für alle Lohngruppen bei zwölf Monaten Laufzeit. Der Branchenmindestlohn stiege damit von 15 auf 17 Euro, Glas- und Fassadenreiniger kämen von 18,40 auf 20,40 Euro.2 Verhandlungsführerin Zeynep Bicici rechnet das Arbeitgeberangebot für die unterste Lohngruppe vor: 15,27 Euro ab Mai 2027, ab Januar 2028 weitere 24 Cent. Sie verweist auf eine Inflationsrate von 2,8 Prozent und fragt, wo bei einem Einstieg ohne Aufschlag die Wertschätzung bleibe.2
Einen zweiten Punkt macht die IG BAU am Abstand zum gesetzlichen Mindestlohn fest. Er beträgt derzeit 1,10 Euro, weil der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro liegt. Zum 1. Januar 2027 steigt dieser auf 14,60 Euro. Nach dem Arbeitgeberangebot läge der Abstand in den ersten vier Monaten bei 40 Cent und ab Mai bei 67 Cent.2 Für den 3. November kündigt die Gewerkschaft eine Protestkundgebung in der Kölner Innenstadt an und stellt Streiks in Aussicht, falls auch das ohne Wirkung bleibt.2
Wie weit die Positionen auseinanderliegen
Nach den Zahlen der IG BAU ergäbe das Angebot in der Lohngruppe 1 zusammen 51 Cent mehr, also rund 15,51 Euro Ende 2028. Die Forderung liegt bei 2,00 Euro. Hinzu kommt der Unterschied bei der Laufzeit: 24 Monate auf der einen, zwölf Monate auf der anderen Seite. Der BIV spricht vom Abstand zwischen 3,4 und mehr als 13 Prozent.1
Als Maßstab dient beiden Seiten der laufende Tarifvertrag, den die Tarifpartner im November 2024 nach vier Verhandlungsrunden abgeschlossen haben. Er brachte in der Lohngruppe 1 insgesamt 11,1 Prozent über zwei Jahre, von 13,50 auf 15 Euro, und ist seit Februar 2025 allgemeinverbindlich.7 Die Gewerkschaft fordert für zwölf Monate mehr, als dieser Abschluss in 24 Monaten ergeben hat. Der Verband bietet für 24 Monate weniger als ein Drittel davon.
Nachwirkung ab dem 1. Januar 2027
Ein Tarifvertrag endet mit seinem Ablauf nicht automatisch. Nach § 4 Abs. 5 des Tarifvertragsgesetzes gelten seine Rechtsnormen weiter, bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden.5 Für tarifgebundene Beschäftigte gilt das zwingend, und es gilt auch dann, wenn der Tarifvertrag nur im Arbeitsvertrag in Bezug genommen wird.6 Die Nachwirkung ist zeitlich nicht befristet. Beschäftigte, die erst nach Ablauf eingestellt werden, erfasst sie nicht, wobei Mindestlohn und weiterhin geltende allgemeinverbindliche Tarifverträge zu beachten sind.5
Der Rahmentarifvertrag des Gebäudereiniger-Handwerks ist unbefristet allgemeinverbindlich. Er regelt unter anderem 30 Urlaubstage sowie Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit.3 Offen bleibt der Zeitpunkt einer Einigung. Tarifvertragsparteien dürfen einen neuen Vertrag rückwirkend in Kraft setzen. Dann können Beschäftigte die Differenz zwischen gezahltem und rückwirkend geschuldetem Entgelt verlangen. Zuschläge, Urlaubsentgelt, Sonderzahlungen und Sozialversicherungsbeiträge sind gegebenenfalls neu zu berechnen.5 Wie sich die Nachwirkung auf die allgemeinverbindlichen Branchenmindestlöhne im Einzelfall auswirkt, ist eine arbeitsrechtliche Frage. Sie gehört in die Hand einer Fachanwältin oder eines Fachanwalts.
Meine Einschätzung für die Praxis
Das ist meine persönliche Einschätzung. Die Spanne zwischen den Positionen ist für die Planung 2027 die eigentliche Unbekannte. Wer Kalkulationen, Preisgleitklauseln und Nachunternehmerverträge für das kommende Jahr vorbereitet, rechnet am besten mit mehreren Szenarien: Fortschreibung der Löhne von 2026, das Angebot des BIV und ein höherer Abschluss mit Rückwirkung zum 1. Januar.
Gerade das dritte Szenario gehört in die Liquiditätsplanung, weil Nachzahlungen sich über alle Objekte und Monate summieren. Ob die Runde am 3. November eine Annäherung bringt, zeigt sich erst dort. Bis dahin lohnt es sich, Annahmen sichtbar zu dokumentieren und mit Auftraggebern frühzeitig über Anpassungsmechanismen zu sprechen.
Quellen
- Deutsche Handwerks Zeitung, 22.10.2026: Tarifverhandlung der Gebäudereiniger: Zweite Runde ohne Ergebnis ↩ ↩ ↩ ↩
- IG BAU, 22.10.2026: IG BAU lehnt erstes Arbeitgeberangebot in der Gebäudereinigung ab ↩ ↩ ↩ ↩
- Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, 15.06.2026: Arbeitgeber weisen 13-Prozent-Vorstoß der IG BAU entschieden zurück ↩ ↩
- Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, 09.09.2026: Erste Tarifrunde im Gebäudereiniger-Handwerk ↩
- Deutsche Handwerks Zeitung, 19.10.2026: Was gilt noch, wenn der Tarifvertrag ausläuft? ↩ ↩ ↩
- dbb beamtenbund und tarifunion: Nachwirkung eines Tarifvertrags ↩
- Deutsche Handwerks Zeitung, 15.06.2026: Gebäudereiniger: Harter Tarifstreit zeichnet sich ab ↩
Linkprüfung: 23.10.2026



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