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Wenn es um den Mindestlohn in Deutschland geht, ist es wichtig, generell zwischen zwei verschiedenen Arten zu unterscheiden: dem gesetzlichen Mindestlohn und dem Branchenmindestlohn.
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Ein Blick auf die Welt der Gebäudereinigung offenbart oft mehr, als auf den ersten Blick ersichtlich ist. Hinter dem alltäglichen Putzen und Wischen verbergen sich Geschichten von harten Arbeitsbedingungen, geringen Löhnen und mangelnder Wertschätzung.

Die „Große Tarifkommission“ des Bundesinnungsverbands des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) hat heute dem Tarifkompromiss vom 2. Juni 2022 mit der Gewerkschaft IG BAU zugestimmt. Das Votum auf Arbeitgeberseite erfolgte im Zuge einer digitalen Sitzung einstimmig.

Ein ebenso positives Votum der Gewerkschaft in der kommenden Woche vorausgesetzt, steigen zum 1. Oktober 2022 die Löhne in Deutschlands beschäftigungsstärkstem Handwerk in allen neun Lohngruppen. Die zweite Erhöhungs-Stufe greift zum 1. Januar 2024. Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von insgesamt 27 Monaten und endet zum 31. Dezember 2024.

Zwei Lohngruppen (Lohngruppe 1 und 6) sind allgemeinverbindliche Branchenmindestlöhne. Allgemeinverbindlich heißt, dass die Löhne ohne Ausnahme bundesweit auch für alle nicht tarifgebundenen Unternehmen und Beschäftigten in der Gebäudereinigung gelten.

Lohngruppe 1 (Einstiegslohn) steigt zum 1. Oktober 2022 von derzeit 11,55 Euro auf 13 Euro (plus 12,55 Prozent) und zum 1.1.2024 auf 13,50 Euro (3,85 Prozent). In Lohngruppe 1 arbeiten mit Abstand die meisten Beschäftigten. Lohngruppe 6, die für Fachkräfte sowie für die Glas- und Fassadenreinigung gilt, steigt von derzeit 14,81 Euro auf 16,20 Euro (9,39 Prozent) und später auf 16,70 Euro (3,09 Prozent). Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich bis Laufzeitende je nach Lehrjahr auf 900, 1035 und 1200 Euro.

Nach Zustimmung beider Tarifvertragsparteien muss der Tarifvertrag zuletzt seitens des „Bundesministeriums für Arbeit und Soziales“ auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zum 1. Oktober 2022 für allgemeinverbindlich erklärt werden.

 

Quelle: https://www.die-gebaeudedienstleister.de/

Die Gewerkschaft IG BAU und der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) auf Arbeitgeberseite haben sich in der heutigen zweiten Verhandlungsrunde auf einen 27-monatigen Tarifvertrag (Laufzeit 10/2022 bis 12/2024) für Deutschlands beschäftigungsstärkstes Handwerk geeinigt.

Der allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn (Lohngruppe 1/Einstiegslohn) steigt in zwei Stufen: zum 1.10.2022 von derzeit 11,55 Euro auf 13 Euro (plus 12,55 Prozent) und zum 1.1.2024 auf 13,50 Euro (3,85 Prozent). Damit hebt sich der Einstiegslohn im Gebäudereiniger-Handwerk auch künftig deutlich vom gesetzlichen Mindestlohn nach oben ab.

Der zweite ebenfalls allgemeinverbindliche Branchenmindestlohn, der für Fachkräfte sowie für die Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6) gilt, steigt zum 1.10.2022 von derzeit 14,81 Euro auf 16,20 Euro (9,39 Prozent) und zum 1.1.2024 auf 16,70 Euro (3,09 Prozent).

Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich bis Laufzeitende im Jahr 2024 je nach Lehrjahr auf 900, 1035 und 1200 Euro.

Die gesamte Pressemeldung auf www.die-gebaeudedienstleister.de

Selten liest man etwas positives über Gebäudereiniger in der Presse. Generell wird immer wieder behauptet, unsere Reinigungskräfte würden nur Mindestlohn verdienen. Dies stimmt nicht so ganz. Gemeint ist in der Regel der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,19 € netto.

Der Mindestlohn im Gebäudereiniger-Handwerk beträgt in Ost-Deutschland 10,05 € und in West-Deutschland 10,56 €. Die nächste festgelegt Tariflohnerhöhung erfolgt zum 01.01.2020.

Dies nennt sich Mindestlohn gemäß Entsendegesetz.

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Seit 01.03.2016 gilt der Tarifvertrag als allgemeinverbindlich. Immerhin hat es dazu wieder einmal vier Monate gebraucht. Eine Tatsache, die grundsätzliche für Verunsicherung bei Mitarbeitern, Mitbewerbern und Kunden sorgt.

Der Bundesinnungsverband meldet dazu:

Der Lohntarifvertrag und der Mindestlohntarifvertrag 2016/2017 sind seit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Der Mindestlohntarifvertrag ist per Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMAS) ab dem 1. März 2016 für allgemeinverbindlich erklärt worden. Damit gelten die Lohngruppe 1 (u.a. Innen- und Unterhaltsreinigung) und die Lohngruppe 6 (u.a. Glasreinigung) zwingend als Mindestlohn für alle Beschäftigten von Betrieben (oder Betriebsabteilungen), soweit von ihnen oder in ihnen Gebäudereinigungsleistungen überwiegend erbracht werden.

Die Löhne der Mindest-Lohngruppe 1 betragen ab dem 1. Januar 2016 9,80 Euro (West) und 8,70 Euro (Ost). Ab 1. Januar 2017 gelten 10,00 Euro (West) und 9,05 Euro (Ost).

Die Löhne der Mindest-Lohngruppe 6 betragen ab dem 1. Januar 2016 12,98 Euro (West) und 11,10 Euro (Ost). Ab 1. Januar 2017 gelten 13,25 Euro (West) und 11,53 Euro (Ost).

Quelle: www.die-gebaeudedienstleister.de

Der neue Tarifvertrag hat Gültigkeit bis 31.12.2017

Die 600.000 Beschäftigten in der Gebäudereinigung in Deutschland bekommen ab dem nächsten Jahr mehr Lohn. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks einigte sich mit der IG BAU am frühen Freitagmorgen in Frankfurt (Main) nach 18-stündigen Verhandlungen auf einen neuen Lohntarifvertrag. Er tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft und gilt zwei Jahre. Die Lohnerhöhung in Lohngruppe 1 erfolgt in diesem Zeitraum in zwei Stufen i.H.v. 2,62 und 2,04 Prozent im Tarifgebiet West und 2,35 und 4,02 Prozent im Tarifgebiet Ost.

Die Beschäftigten in den alten Bundesländern erhalten ab der zweiten Stufe damit 10 Euro je Stunde und damit 1,50 Euro mehr als der gesetzliche Mindestlohn. Die Beschäftigten in Ostdeutschland erhalten mit der zweiten Stufe 9,05 Euro pro Stunde.

So die Pressemeldung des Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks.

Die IGBAU meldet:

Gebäudereiniger knacken10-Euro-Lohnmarke

Die rund 600 000 Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk erhalten ab kommenden Jahr mehr Geld. Nach mehr als 18 Stunden intensiver Verhandlungen einigte sich die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) am frühen Freitagmorgen mit dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks auf ein Ergebnis. „Wir haben endlich die zehn Euro pro Stunde erreicht und damit einen wirklich wichtigen Durchbruch erzielt“, sagte IG BAU-Bundesvorstandsmitglied und Verhandlungsführerin Ulrike Laux.

Quelle: igbau.de

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Der bestehende Tarifvertrag im Gebäudereiniger Handwerk läuft Ende des Jahres aus. In der Zwischenzeit gab es drei Verhandlungsrunden. Zu einem Ergebnis kam man dabei noch nicht.

Der Arbeitgeberverband meldet:

Gebäudereiniger bekennen sich zum tariflichen Mindestlohn
Die Arbeitgeber des Gebäudereiniger-Handwerks haben ein abschlussfähiges Angebot für die 600.000 Beschäftigten der Branche vorgelegt. Die Arbeitgeber boten 3 Prozent für eine Laufzeit von 2 Jahren an. Der aktuell gültige Mindestlohntarifvertrag läuft zum 31. Dezember 2015 aus. „Wir wollen die Verhandlungen zügig zur Einigung bringen. Wir sind gerne bereit, über eine Tariferhöhung zu reden, die zur allgemeinen Wirtschaftsentwicklung passt“, sagte der Vorsitzende der Tarifkommission des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks, Thomas Conrady, am Donnerstag (10. 9. 2015) nach der dritten Verhandlungsrunde in Berlin.

Quelle: www.die-gebaeudedienstleister.de

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Das Bundeskabinett hat am 18.09.2013 auf seiner letzten Sitzung vor den Bundestagswahlen den neuen Mindestlohntarifvertrag in der Gebäude­reinigung für allgemeinverbindlich erklärt. Die Bundesregierung ist damit der eindeutigen 6:0 Empfehlung des Tarifausschusses im Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefolgt, der bereits am 16.09.2013 beraten hatte. Die formelle Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt in den nächsten Tagen.

Quelle: www.gebaeudereiniger.de

Das heißt, für etwa 920.000 Gebäudereiniger in Deutschland gilt ab 1. Januar 2014 ein Mindestlohn von 9,31 pro Stunde im Westen und 7,96 Euro im Osten. Auch die Lohngruppe 6 (Glas­reinigung) ist ohne Einschränkung allgemeinverbindlich erklärt worden.

Ab 1. Januar 2015 gilt in Ostdeutschland 8,21 Euro und in Westdeutschland 9,55 Euro als Mindestlohn.

Die Anhebung der anderen Lohngruppen erfolgt analog in gleicher prozentualer Höhe. Die Laufzeit wurde bis zum 31. Oktober 2015 vereinbart.

Das Entsendegesetz für Gebäudereiniger trat am 01. Juli 2007 in Kraft. Meine persönlichen Erkenntnisse sind ernüchternd, denn das Entsendegesetz für das Gebäudereiniger-Handwerk, hat meine persönlichen Erwartungen in keinster Weise erfüllt.

Es gibt immer noch viel zu viele schwarze Schafe in unserer Branche. Die halten sich nicht an einen Tarifvertrag und somit auch nicht an das Entsendegesetz, sprich dem Mindestlohn. Es wird überall getrickst, Mitarbeiter um ihren Lohn betrogen und Kunden die heile Dienstleistungswelt vorgegaukelt.

Steigt der Tariflohn, wird einfach die Schlagzahl für die Mitarbeiter erhöht. Es werden Versetzungen vorgenommen und die Reviere vergrößert. Nach einer Erhöhung des Tariflohnes kann manch ein Mitarbeiter froh sein, wenn er mindestens das gleiche Geld, wie vor der Erhöhung verdient. Meistens bleibt es jedoch beim gleichen Geld, bei viel mehr Arbeit.

So meine Erkenntnis im Bereich der Abwicklung und den Erfahrungen aus Gesprächen mit Kunden, Unternehmensberater, Branchenkollegen und Reinigungskräften.

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20.06.2013 – Nach 14 Stunden und fünf Verhandlungsrunden einigten sich die Tarifvertragsparteien des Gebäudereiniger-Handwerks, den Lohn für die rund 590.000 gewerblich Beschäftigten der Branche im Westen in zwei Stufen um 3,44 und 2,58 Prozent zu erhöhen. Die Löhne in Ostdeutschland werden in zwei Stufen auf 85,5 und 86 Prozent des West-Lohns angehoben.

Nach zwei Nullmonaten beträgt der Mindestlohn in Lohngruppe 1 damit dann im Westen 9,31 Euro ab 1. Januar 2014 und 9,55 Euro ab 1. Januar 2015, in Ostdeutschland 7,96 Euro bzw. 8,21 Euro. Die Anhebung der anderen Lohngruppen erfolgt analog in gleicher prozentualer Höhe. Die Laufzeit wurde bis zum 31. Oktober 2015 vereinbart.

„Wir sind mit unserem Angebot an die Grenze der wirtschaftlichen Belastbarkeit für unsere Betriebe gegangen, haben uns aber letztendlich auf einen gerade noch akzeptablen Abschluss einigen können. Dieser gibt unseren Mitgliedern wie den Kunden Planungssicherheit für die kommenden zwei Jahre. Gleichzeitig konnten wir unserem erklärten Ziel einer weiteren Angleichung der Ost- an die Westlöhne ein gutes Stück näher kommen.“ so der Verhandlungsführer des Bundesinnungsverbandes, Thomas Conrady.

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