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Beim Frankfurter Gebäudedienstleister All Service hat Mehrheitsgesellschafter Klaus Fromm (61) seine Funktion als Geschäftsführer der All Service Gebäudedienste niedergelegt. Er zog sich damit zum 1. Januar 2011 aus dem operativen Tagesgeschäft zurück.

Klaus Fromm wird als Sprecher der Unternehmensgruppe und beratend für das mittelständische Unternehmen tätig bleiben. Er bleibt Mehrheitsgesellschafter der rund 46 Mio. Euro Umsatz (2010) schweren Gruppe. Die Leitung der sechs zur Gruppe gehörenden Gesellschaften obliegt weiterhin den geschäftsführenden Gesellschaftern Oliver Munzel, Luis da Silva, Peter Haller und Dorothee Röckinghausen.

Es folgt die vollständige Pressemitteilung:

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Pressemeldung vom Bundesinnungsverband

Mehr Lohn erhalten die knapp 900.000 Beschäftigten des Gebäudereiniger-Handwerks in Deutschland ab 1. Januar 2011. Darauf wies der Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) Johannes Bungart hin. Die Stundenlöhne für Gebäudereiniger liegen dann in der Lohngruppe 1 im Westen bei 8,55 € bzw. bei 7,00 € im Osten. „Unsere Stundenlöhne für ungelernte Arbeitskräfte im Westen ab 1. Januar 2011 liegen damit bereits über dem vom DGB geforderten Mindestlohn von 8,50 €. (Bungart) Nach den Lohnerhöhungen zum 1. Januar 2010 um 3,8 Prozent im Osten bzw. 3,1 Prozent im Westen, folge nun eine weitere Erhöhung um 2,5 Prozent (Ost) bzw. 1,8 Prozent (West).

Bungart wandte sich gegen die häufige Charakterisierung der Gebäudereiniger-Branche als „Niedriglohnsektor“. Für Glas- und Fassadenreinigung zum Beispiel werde demnächst ein Stundenlohn von 11,33 € (West) bzw. 8,88 € (Ost) gezahlt. „Wer bei diesen Stundenlöhnen noch von Niedriglöhnen spricht, der kennt die Realität auf dem Arbeitsmarkt nicht“, so Bungart.

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Ein-Euro-Jobs gefährden bestehende Arbeitsplätze Gebäudereiniger unterstützen Position des Bundesrechnungshofs

„Wenn der Bundesrechnungshof jetzt u.a. feststellt, dass Ein-Euro-Jobber Nasszellen in einem Altenheim reinigen, dann werden damit ganz eindeutig reguläre Arbeitsplätze ersetzt und nicht, wie vom Gesetzgeber gefordert, zusätzliche Arbeiten geleistet.“ Dies erklärte der Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks, Johannes Bungart, zum Bericht des Bundesrechnungshofs über den Einsatz von Ein-Euro-Jobbern.

Nach Angaben des Bundesrechnungshofs fehlten in mehr als der Hälfte der geprüften Fälle die Voraussetzungen für eine staatliche Förderung. Entweder handele es sich nicht um zusätzliche Tätigkeiten für die Allgemeinheit oder es wurde ungeförderten Unternehmen Konkurrenz gemacht. Das Gebäudereiniger-Handwerk habe bereits bei der Einführung von Ein-Euro-Jobs im Jahr 2004 befürchtet, dass Kommunen und Verbände Reinigungsdienstleistungen, die sie bisher von privaten Unternehmen eingekauft hätten, weiter reduzieren würden. „Genau dies ist jetzt eingetreten und wird vom Bundesrechnungshof bestätigt.“ (Bungart)


Nach dem zu erwartenden weitgehenden Wegfall der Zivildienstplätze befürchtet der Verband zusätzlich, dass z.B. Wohlfahrtsverbände die entstehenden Lücken durch Ein-Euro-Jobber ersetzen.

Bungart forderte die Bundesregierung auf, die Voraussetzungen und die Tätigkeiten für Ein-Euro-Jobber genau zu definieren, um eine Verdrängung der Privatwirtschaft durch Subventionierung zu verhindern.

So eine Meldung des Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks.

Stellenangebot auf www.all-service.de.

Aktuell suchen wir kurzfristig oder auch später Verstärkung für unser Team. Einsatzgebiet mit Schwerpunkt Köln, Bonn und Düsseldorf.

Wir freuen uns auf Bewerbungen von zuverlässigen, flexiblen und freundlichen Glas- und Gebäudereiniger/in.

Wir erwarten Berufserfahrung, Führerschein und die Vorlage eines Führungszeugnisses.

Wir bieten Einstellung in Teil- und Vollzeit, sowie kurzfristige Beschäftigungen. Zur leistungsgerechter und tariflicher Bezahlung, bieten wir ein freundliches Betriebsklima.

Weitere Details auf der Webseite www.all-service.de.

Schriftliche Kurzbewerbung erwünscht.

Vor drei Tagen, am 15.06.2010, war Tag der Gebäudereinigung. Dass es diesen Tag tatsächlich gibt, war mir bis heute gänzlich unbekannt. Auf der Webseite vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, war davon nichts zu lesen. Da habe ich wohl eine Bildungslücke nach 27 Berufsjahren in diesem Handwerk.

Einzig die Gewerkschaft, IG Bauen Agrar Umwelt scheint diesen Tag zu kennen. Zumindest hat die Gewerkschaft diesen Tag als Aufhänger genommen, um befristete Arbeitsverträge zu kritisieren. Eine leidiges Thema, dass schon seit Jahren nicht nur in unserer Branche für Zündstoff sorgt.

Wer ständig darum bangen müsse, ob es mit seinem Job weitergehe, für den werde das Arbeitsleben zur Zitterpartie, so Wynands.

Ganz unrecht hat Herr Wynands dabei nicht. Nur sehe ich das auch noch ein bisschen anders. Wer in einem befristeten Verhältnis sich nicht zu Schulden kommen lässt, der wird aus meiner Sicht weniger um seinen Job bangen müssen. Letztendlich wird durch einen befristeten Vertrag auch die sogenannte Probezeit einfach mit einer Befristung verlängert. Gang und gebe, nicht nur bei den Gebäudereinigern. Selbst im öffentlichen Dienst ein Standartverfahren.

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Aktuelle Meldung vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks:

Die Rechtsverordnung zur Allgemeinverbindlicherklärung unseres am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Mindestlohntarifvertrages ist im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit amtlich verkündet worden. Gemäß
§ 2 der Verordnung tritt damit die Allgemeinverbindlichkeit am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2011 außer Kraft. Die Allgemeinverbindlichkeit erfolgt somit, wie bereits mehrfach von uns angekündigt, nicht rückwirkend. Daher muss ab dem 10. März 2010, 0.00 Uhr, der neue Mindestlohntarifvertrag für die Lohngruppen 1 und 6 zwingend angewendet werden, unabhängig von einer Mitgliedschaft des Beschäftigten in der Gewerkschaft und einer Innungsmitgliedschaft des Betriebes. Von diesem Zeitpunkt an, prüft auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zoll die Einhaltung der neuen Mindestlöhne in der Gebäudereinigung.

Quelle: http://www.gebaeudereiniger.de/1491.html

Das heißt im Klartext:

Ab 10.03.2010 um 0:00 Uhr gelten folgende Mindestlöhne

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Wie aus Kreisen des Bundesarbeitsministerium zu hören war, wird die Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrages im Gebäudereiniger-Handwerk am kommenden Mittwoch in Kraft treten. Eine entsprechende Rechtsverordnung müsste somit am 09.03.2010 im Bundesanzeiger zu lesen sein.

Weitere Informationen folgen nach einer entsprechenden Veröffentlichung.

Für die gewerblichen Beschäftigten bedeutet dies unter Umständen, dass die zum 01.01.2010 vereinbarten Stundenlöhne nun endgültig bezahlt werden müssen.

Nach aktuellem Kenntnisstand, wird die Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrages dann auch erst ab 10.03.2010 gelten. Dies bedeutet, Gewerbliche Beschäftige, die bis dahin keinen neuen Tariflohn erhalten haben, dürfen auf keine nachträgliche Zahlung hoffen. Die Allgemeinverbindlichkeit wird, allem Anschein nach, nicht rückwirkend für Gültig erklärt.

Kein allzu befriedigendes Ergebnis, wenn man bedenkt, dass sich die Tarifparteien bereits am 29.10.2009 geeinigt hatten. Aber ein Schritt in die richtige Richtung.

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So titelt Spiegel Online in seiner Ausgabe, am 03.01.2010. Leider ist das die traurige Wahrheit bei vielen Gebäudereinigern.
Was der Spiegel jetzt öffentlich macht, ist schon seit Tarifabschluss, hinter vorgehaltener Hand, bekannt. Zumindest bezahlt ein Großteil der Gebäudereiniger derzeit den alten Tarifvertrag. Das ist immerhin schon mehr, als das was in der kurzen tariflosen Zeit, im Oktober 2009, einigen neuen Bewerbern angeboten wurde.

Im Artikel heißt es unter anderem:
Tatsächlich lässt sich der Vertragsbruch auf den ersten Blick mit den bürokratischen Rahmenbedingungen erklären. Denn seit Inkrafttreten des neuen Tarifvertrags zu Anfang des Jahres liegt im Bundesarbeitsministerium ein Antrag, den Abschluss zum branchenweit verbindlichen Mindestlohn zu erklären. Die entsprechende Rechtsverordnung dürfte nach Auskunft aus dem Ministerium noch bis Mitte März auf sich warten lassen.

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All Service Gebäudedienste GmbH setzt verstärkt auf die spezielle Dienstleistung Schädlingsbekämpfung im Jahr 2010. Das Frankfurter Unternehmen hat für sich den Spezialisten Stephan Grübmeyer gewinnen können. Ziel ist es, auf den oft geäußerten Wunsch der Kunden nach professioneller Schädlingsbekämpfung einzugehen.

Mit der Einstellung von Stephan Grübmeyer ist es für All Service Gebäudedienste GmbH erklärtes Ziel, diese von Kunden gesuchte Leistung künftig optimal und fachlich hochkompetent anzubieten. Bisher wurden Aufträge im Bereich der Schädlingsbekämpfung zusammen mit Partnerunternehmen abgewickelt. Der ausgebildete Schädlingsbekämpfer Stephan Grübmeyer gehört künftig dem Team vom Prokuristen und Betriebsleiter Rainer Wanke an und unterstützt ebenfalls den Vertrieb in Fragen der Schädlingsbekämpfung.

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All Service Sicherheitsdienste GmbH: „Geld-Logistik“ im zweiten Jahr erfolgreich am Markt

Frankfurt, 04.02.2010. Das Frankfurter Unternehmen All Service Sicherheitsdienste GmbH ist mit dem Erfolg seines im letzten Jahr neu eingeführten Produktes „Geld-Logistik“ sehr zufrieden. Basierend auf einem sicheren Koffersystem bietet dieser innovative Geld- und Werttransport einen effizienten Schutz – ganz ohne Waffen. Die in Deutschland einzigartige „Geld-Logistik“ hat sich bei den Kunden durchgesetzt und birgt noch hohes Potenzial – sowohl als Produkt für All Service als auch als nützliche Dienstleitung für die Kunden.

Das auf dem deutschen Markt einmalige Produkt „Geld-Logistik“ hat All Service Sicherheitsdienste 2009 eingeführt. Innerhalb von wenigen Monaten ist das Volumen um 300 Prozent gestiegen. Diese beeindruckende Steigerung möchte und wird All Service im Jahr 2010 übertreffen – zumal diese Leistung als Testphase zunächst regional um Frankfurt angeboten wurde. 2010 wird sie All Service auch überregional durchführen. Eine weitere Perspektive im Jahr 2010 bieten die künftigen Kooperationen mit namhaften Geld- und Werttransportunternehmen, die „Geld-Logistik“ deutschlandweit mit All Service zusammen nutzen werden.

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