Tag der Gebäudereinigung

Vor drei Tagen, am 15.06.2010, war Tag der Gebäudereinigung. Dass es diesen Tag tatsächlich gibt, war mir bis heute gänzlich unbekannt. Auf der Webseite vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks, war davon nichts zu lesen. Da habe ich wohl eine Bildungslücke nach 27 Berufsjahren in diesem Handwerk.

Einzig die Gewerkschaft, IG Bauen Agrar Umwelt scheint diesen Tag zu kennen. Zumindest hat die Gewerkschaft diesen Tag als Aufhänger genommen, um befristete Arbeitsverträge zu kritisieren. Eine leidiges Thema, dass schon seit Jahren nicht nur in unserer Branche für Zündstoff sorgt.

Wer ständig darum bangen müsse, ob es mit seinem Job weitergehe, für den werde das Arbeitsleben zur Zitterpartie, so Wynands.

Ganz unrecht hat Herr Wynands dabei nicht. Nur sehe ich das auch noch ein bisschen anders. Wer in einem befristeten Verhältnis sich nicht zu Schulden kommen lässt, der wird aus meiner Sicht weniger um seinen Job bangen müssen. Letztendlich wird durch einen befristeten Vertrag auch die sogenannte Probezeit einfach mit einer Befristung verlängert. Gang und gebe, nicht nur bei den Gebäudereinigern. Selbst im öffentlichen Dienst ein Standartverfahren.


Die Aussage “Betroffen davon seien insbesondere Frauen.” Kann ich so nicht bestätigen. Dies betrifft Männer und Frauen gleichermaßen.

Die Erfahrung zeigt, dass nicht nur die Gebäudereiniger Branche gerne auf die Möglichkeit der Befristung zurückgreift. Der Grund für eine Befristung ist häufig ein ganz anderer. Einen Mitarbeiter entlassen, der seine Arbeit nicht ordnungsgemäß erledigt oder sich andere kleinere Verfehlungen am laufenden Band erlaubt, von dem kann man sich nur mit sehr viel Aufwand nach einer Befristung oder bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis trennen.

Auch dabei spielt die Gewerkschaft mit ihren Rechtsanwälten keine unwichtige Rolle. Diese leidvolle Erfahrung habe ich als Führungskraft in den vergangen Jahren immer wieder machen müssen.

Spitzenreiter war eine Mitarbeiterin, die in 36 Monaten exakt 3 Stunden im Unternehmen Anwesend war. Monatelang erhielt diese Frau immer wieder Lohnfortzahlungen für ihre „neuen“ Arbeitsunfähigkeiten, ohne das die Krankenkasse einschritt. Trotz dem Versuch einer wiederholten Integration ins Arbeitsleben zu bieten, Abfindungen zu zahlen oder die Aufforderung einfach ihren Job zu machen, gab es keine Möglichkeit sich von ihr zu trennen.

Das Arbeitsgericht sagte “Ja” und das Landesarbeitsgericht “Nein”. Da diese Frau einen acht Stunden Vertrag hatte, mussten entsprechende “Ersatz”-Reinigungskräfte befristet eingestellt werden, um einen personellen Überhang oder zukünftige Änderungskündigungen zu vermeiden. Wäre diese Mitarbeiterin tatsächlich wiedergekommen, hätten wir sie zu den alten Bedingungen weiter beschäftigen müssen. Die Ersatzkraft hätte gekündigt werden müssen und das nächste Theater wäre vorprogrammiert gewesen. Zum Glück hat sie dann nach 36 Monaten einen Fehler gemacht und ist nun Geschichte.

Anfang des Jahres musste ich an zwei Minijobber, bis zum regulären Ende ihrer befristeten Arbeitsverhältnisse, den Lohn weiterbezahlen, weil ich sie nach bewiesenem Diebstahl fristlos entlassen hatte. Wie teuer wäre das für uns als Arbeitgeber gekommen, wenn diese Menschen einen unbefristeten Vertrag gehabt hätten? Kaum auszudenken. Durch diese Aktion mussten wir auch keine neuen Kräfte einstellen, denn unserer Kunde kündigte uns den Reinigungsvertrag auch fristlos. Mit dem Unterschied, wir bekamen kein Geld bis zum regulären Ende des Vertrages.

Anderseits, hat man einen Mitarbeiter gefördert, sich für ihn eingesetzt, ihn in schweren Zeiten unterstützt, etc. und er kommt dann zu dem Entschluss nach drei Jahren zu sagen: “Gebäudereinigung ist nichts für mich.” Was macht man als Arbeitgeber dann, wenn er seine Kündigung auf den Tisch legt? Rein gar nichts, denn im deutschen Arbeitsrecht können Arbeitnehmer jederzeit ohne Begründung kündigen und gehen. Frist einhalten und tschüß. Selbst wenn Fristen nicht eingehalten werden, hat der Arbeitgeber Pech gehabt. Einen verdreckten, verbeulten und defekten Firmenwagen konnte ich mir als Dank noch bei ihm zu Hause abholen. Hätte ich den mal nicht in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen.

Ein weiterer Mitarbeiter, der selbst gekündigt hatte, hat seinen Firmenwagen mit rund 10.000,00 € Schaden, laut Gutachter, auf den Hof abgestellt. Der Arbeitsrichter war der Ansicht, dass dem Mitarbeiter nicht zugemutet werden kann, mehr als die Selbstbeteiligung einer Vollkaskoversicherung in Höhe von 1.500,00 € zu zahlen. Deutsche Rechtsprechung im Arbeitsrecht.

Um einen Anschlussvertrag zu bekommen, nehmen sie – in der Hoffnung auf einen Anschlussvertrag – oft sogar eine schlechtere Bezahlung oder miesere Arbeitsbedingungen in Kauf”, sagt Frank Wynands.

Diese einseitige Betrachtungsweise der Gewerkschaft empfinde ich als nicht zielführend. Wenn mit solchen Parolen zum Tag der Gebäudereinigung auf die Straße gegangen wird, kann ich gerne auf diesen Tag verzichten.

Klar gibt es viele schwarze Schafe in der Gebäudereinigung. Die sitzen jedoch nicht alleine in der Chefetage, sondern arbeiten auch draußen als ganz einfache Reinigungskraft.

Wie gesagt, kleines Bildungsdefizit. Ich kannte den Tag der Gebäudereinigung bis heute nicht und habe ihn bisher auch nicht vermisst.