Gebäudereiniger im Visier

Bonn, 12. Januar 2009

Bundesweite Schwerpunktprüfung in der Gebäudereinigung

Zum zweiten Mal nach der Aufnahme der Gebäudereiniger in die gesetzlichen Mindestlohnregelungen zum 1. Juli 2007 hat der Zoll im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung diese Branche geprüft.

Bei der 7-tägigen Aktion Mitte November des abgelaufenen Jahres setzte der Zoll rund 2.100 Beschäftigte ein, die 2.782 Unternehmen und 17.368 Gebäudereiniger vor Ort prüften.

Bei über 530 Betrieben ergaben sich Hinweise, dass die Mindestlöhne nicht gezahlt wurden, davon waren 1.400 Arbeitnehmer betroffen.
Insgesamt ergaben sich bei den Arbeitnehmern 2.911 Hinweise auf Rechtsverstöße, bei den Arbeitgebern 777. Dazu zählen neben Hinweisen auf Verstöße gegen Mindestlohnbestimmungen auch Fälle von Leistungsbetrug sowie Hinweise auf Scheinselbständigkeit und arbeitsgenehmigungsrechtliche Verstöße.


Die Gebäudereinigungsbranche bleibt im Fokus der Bekämpfung der Schwarzarbeit.

Aufgrund der bisherigen Erkenntnisse wurden bereits 175 Bußgeld- bzw. Strafverfahren gegen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eingeleitet. Drei Personen wurden festgenommen.

In der Gebäudereinigungsbranche war im geprüften Zeitraum ein Mindestlohn in Höhe von 6,58 Euro (Ost) bzw. 8,15 Euro (West) zu zahlen.

Der Zoll weist darauf hin, dass ab dem 1. Januar 2009 in wesentlichen Bereichen der Wirtschaft Arbeitnehmer bei Aufnahme einer Tätigkeit sofort bei der Rentenversicherung anzumelden sind. Ferner müssen Arbeitnehmer dieser Branchen ihren Personalausweis o. ä. bei der Arbeit mitführen und den Zollbeamten bei einer Kontrolle vorlegen.

Quelle:
Bundesministerium der Finanzen
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin

www.zoll.de