Arbeitgeber erklären Annahme des Gebäudereiniger-Tarifvertrags

Einstimmig hat die Große Tarifkommission der Arbeitgeber im Gebäudereiniger Handwerk dem am 23. August 2011 erzielten Tarifabschluss heute in Berlin zugestimmt. „Damit steht dem Inkrafttreten des neuen Lohn- und Mindestlohn-Tarifvertrages von unserer Seite nichts mehr im Weg“, so Bundesinnungsmeister Dieter Kuhnert.
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Konkret beträgt der Mindestlohn in Lohngruppe 1 dann im Westen ab 1. Januar 2012 8,82 Euro, ab 1. Januar 2013 9 Euro, in Ostdeutschland ab 1. Januar 2012 7,33 Euro und 7,56 Euro ab 1. Januar 2013.

Die ganze Meldung auf www.gebaeudereiniger.de.

Durch die Einigung ist nun eine schnelle Anerkennung des Mindestlohntarifvertrages durch die Bundesregierung zu erwarten. Damit wird der Mindestlohn dann per Rechtsverordnung, gemäß dem Arbeitnehmerentsendegesetz, für alle Arbeitgeber und Beschäftigten der Branche für verbindlich erklärt.