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Aktuelle Meldung vom Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks:

Die Rechtsverordnung zur Allgemeinverbindlicherklärung unseres am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Mindestlohntarifvertrages ist im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit amtlich verkündet worden. Gemäß
§ 2 der Verordnung tritt damit die Allgemeinverbindlichkeit am Tag nach der Verkündung in Kraft und am 31. Dezember 2011 außer Kraft. Die Allgemeinverbindlichkeit erfolgt somit, wie bereits mehrfach von uns angekündigt, nicht rückwirkend. Daher muss ab dem 10. März 2010, 0.00 Uhr, der neue Mindestlohntarifvertrag für die Lohngruppen 1 und 6 zwingend angewendet werden, unabhängig von einer Mitgliedschaft des Beschäftigten in der Gewerkschaft und einer Innungsmitgliedschaft des Betriebes. Von diesem Zeitpunkt an, prüft auch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zoll die Einhaltung der neuen Mindestlöhne in der Gebäudereinigung.

Quelle: http://www.gebaeudereiniger.de/1491.html

Das heißt im Klartext:

Ab 10.03.2010 um 0:00 Uhr gelten folgende Mindestlöhne

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Wie aus Kreisen des Bundesarbeitsministerium zu hören war, wird die Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrages im Gebäudereiniger-Handwerk am kommenden Mittwoch in Kraft treten. Eine entsprechende Rechtsverordnung müsste somit am 09.03.2010 im Bundesanzeiger zu lesen sein.

Weitere Informationen folgen nach einer entsprechenden Veröffentlichung.

Für die gewerblichen Beschäftigten bedeutet dies unter Umständen, dass die zum 01.01.2010 vereinbarten Stundenlöhne nun endgültig bezahlt werden müssen.

Nach aktuellem Kenntnisstand, wird die Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrages dann auch erst ab 10.03.2010 gelten. Dies bedeutet, Gewerbliche Beschäftige, die bis dahin keinen neuen Tariflohn erhalten haben, dürfen auf keine nachträgliche Zahlung hoffen. Die Allgemeinverbindlichkeit wird, allem Anschein nach, nicht rückwirkend für Gültig erklärt.

Kein allzu befriedigendes Ergebnis, wenn man bedenkt, dass sich die Tarifparteien bereits am 29.10.2009 geeinigt hatten. Aber ein Schritt in die richtige Richtung.

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So titelt Spiegel Online in seiner Ausgabe, am 03.01.2010. Leider ist das die traurige Wahrheit bei vielen Gebäudereinigern.
Was der Spiegel jetzt öffentlich macht, ist schon seit Tarifabschluss, hinter vorgehaltener Hand, bekannt. Zumindest bezahlt ein Großteil der Gebäudereiniger derzeit den alten Tarifvertrag. Das ist immerhin schon mehr, als das was in der kurzen tariflosen Zeit, im Oktober 2009, einigen neuen Bewerbern angeboten wurde.

Im Artikel heißt es unter anderem:
Tatsächlich lässt sich der Vertragsbruch auf den ersten Blick mit den bürokratischen Rahmenbedingungen erklären. Denn seit Inkrafttreten des neuen Tarifvertrags zu Anfang des Jahres liegt im Bundesarbeitsministerium ein Antrag, den Abschluss zum branchenweit verbindlichen Mindestlohn zu erklären. Die entsprechende Rechtsverordnung dürfte nach Auskunft aus dem Ministerium noch bis Mitte März auf sich warten lassen.

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Nach der Einigung im Tarifkonflikt für die Gebäudereiniger, kündigte IG BAU-Bundesvorsitzende Klaus Wiesehügel an, dass im Januar Verhandlungen über Angestellten-Tarifverträge geführt werden.

Darauf darf man gespannt sein. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks hat dies weder bestätigt noch dementiert. Fakt ist, im Angestelltenbereich krankt es seit 2004. Damals endete der Tarifvertrag ohne das es bis heute einen Neuen gab. Kaufmännische und technische Angestellte haben in den vergangenen fünf Jahren zum Großteil keine Gehaltserhöhung erhalten. Angestellte die in den vergangenen Jahren ihren Arbeitsplatz gewechselt haben (mussten), stehen meistens schlechter da, als zu vor. Das fängt bei den Gehältern an und endet bei Wegfall von Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Urlaubstagen.

Technische Angestellte im Bereich der Objektleitung, die nicht selten mehr als 12 Stunden unterwegs sind am Tag, verdienen heute zum Teil deutlich weniger als ein Gebäudereinigergeselle der zum Beispiel in der Glasreinigung (8 Stunden) eingesetzt wird.

Der fehlende Tarifvertrag für Angestellte im Gebäudereiniger-Handwerk ist aus meiner Sicht auch Schuld an dem Preisverfall in unserer Branche. Persönlich bin ich gespannt, ob es zu einem neuen Tarifvertrag kommt. Ehrlich gesagt habe ich diese Hoffnung schon lange aufgegeben. Aber ich lasse mich gerne überraschen.

Seit dem 1.10.2009 besteht nun tarifloser Zustand für sämtliche Reinigungskräfte im Gebäudereiniger-Handwerk, die nach dem 1.10.2009 eine neue Beschäftigung beginnen bzw. annehmen.

Eine ähnliche Situation, die für die Angestellten im Gebäudereiniger-Handwerk seit 2004 bestand hat. Fünf Jahre tarifloser Zustand bedeutet heute, dass ein Objektleiter mit Personalverantwortung bei einem 10-12 Stunden Tag viel weniger verdient als ein angelernter Glasreiniger, der produktiv arbeitet. Dies ist jedoch ein anderes Thema.

In den vergangenen Tagen überschlugen sich in der Presse die Meldungen der Gewerkschaft IG-Bau und des Bundesinnungsverbandes für das Gebäudereiniger-Handwerk. Erste Warnstreiks wurden Medienwirksam von der IG-Bau in Szene gesetzt. Aussagen der IG-Bau sollen dabei Unsicherheit unter den Reinigungskräften schüren und neue Mitglieder bringen. Entsprechende Meldungen werden vom Bundesinnungsverband dementiert und nur am Rande wahrgenommen. Schließlich sind Arbeitnehmer mit Trillerpfeifen, Parolen rufend und streikend medienwirksamer, als ein Dementi der Arbeitgeber.

Was ist nun Fakt und was passiert derzeit im Reinigungsgewerbe?

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Seit einigen Tagen ist es zum Teil schon in der Presse zu lesen. Die IG Bau meldete folgendes:

Die Tarifverhandlungen im Gebäudereiniger-Handwerk der IG BAU sind gescheitert. Das hat der Vorstand der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) in seiner heutigen Sitzung beschlossen. Er folgt damit der Empfehlung der Tarifkommission im Gebäudereiniger-Handwerk Ende vom vergangenen Donnerstag.

„Das Angebot der Arbeitgeber bedeutet 1,8 Prozent mehr im Westen und 2,1 Prozent mehr im Osten im Durchschnitt auf 12 Monate gerechnet. Das ist für die IG BAU nicht tragbar“, sagt Frank Wynands, Verhandlungsführer für die IG BAU. „Formell bieten die Arbeitgeber drei Prozent mehr, das ist aber eine Mogelpackung: Für 2009 soll es gar keine Lohnerhöhung geben. Die Erhöhung ab nächstem Jahr soll für eineinhalb Jahre reichen. Deshalb kommt unter dem Strich viel weniger raus“, rechnet Frank Wynands vor. „Wir lassen uns keinen Sand in die Augen streuen.“

Fragt sich nur, wer hier wem Sand in die Augen streut. Der Bundesinnungsverband reagierte heute entsprechend.

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Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks hat am 19. Mai 2009 die laufenden Tarifverhandlungen über einen neuen Mindestlohn-Tarifvertrag, Lohntarifvertrag und Rahmentarifvertrag für die gewerblich Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk unterbrochen.

Als realistische Antwort auf die –angesichts der wirtschaftlichen Situation- völlig überzogene Forderung der IG BAU in Höhe von 8,7 Prozent bei einer Laufzeit von 12 Monaten hat der Bundesinnungsverband für die gewerblich Beschäftigten eine Lohnerhöhung von 2,5 Prozent bei einer Laufzeit von 27 Monaten sowie zusätzlich einen Einstieg in die Angleichung der Ostlöhne an die Westlöhne angeboten.

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Frankfurt/Bonn, 20. Februar 2009

Statement des Bundesinnungsverbandes zum Aussetzen der Tarifverhandlungen am 20. Februar 2009

Vor dem Hintergrund der sich täglich verschlechternden Nachrichten und Prognosen zur Wirtschaftsentwicklung hat der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks heute der IG BAU seinen Entschluss mitgeteilt, die Tarifverhandlungen für die im Herbst und zum Ende des Jahres auslaufenden Tarifverträge auszusetzen.

Angesichts der schlimmsten Wirtschaftskrise in der Geschichte der Bundesrepublik ist die völlig unrealistische Forderung der IG BAU nach einer Lohnerhöhung um 8,7 Prozent keine Basis, die Verhandlungen vorerst weiterzuführen. Große industrielle Kundenbereiche des Gebäudereiniger-Handwerks sind von Kurzarbeit und Entlassungen bedroht. Eine umsichtige und überlegte Tarifentscheidung für das Jahr 2010 ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.

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