– und die Frage, wer für „ungefährlich“ hält, was wir jeden Tag tun
Der Rettungseinsatz am Frankfurter Commerzbank-Tower zeigt eindrücklich, welchen Risiken Fassadenreiniger in luftiger Höhe ausgesetzt sind. Das wirft eine Frage auf, die seit 2004 unbeantwortet im Raum steht: Warum zählt die Gebäudereinigung gesetzlich nicht mehr zu den gefahrgeneigten Handwerken?
Am Donnerstag, den 2. Juli 2026, blieb eine Arbeitsgondel mit zwei Fassadenreinigern in rund 240 Metern Höhe am Commerzbank-Tower in Frankfurt hängen – auf Höhe des 44. Stocks, an Deutschlands viertthöchstem Hochhaus. Eine technische Störung sorgte dafür, dass der Fahrkorb nicht mehr bewegt werden konnte, starker Wind erschwerte die Lage zusätzlich. 24 Feuerwehrleute waren im Einsatz, darunter fünf speziell ausgebildete Höhenretter, die die beiden Kollegen über eine neuartige Akku-Seilwinde einzeln elf Stockwerke nach oben zogen und in Sicherheit brachten1. Ein Ausbilder für Höhenrettung ordnete den Einsatz als die bislang höchste Rettungsaktion im urbanen Raum ein, die in Deutschland durchgeführt wurde1. Die beiden Kollegen kamen unverletzt davon.
Das Wichtigste in Kürze
- Am 2. Juli 2026 mussten zwei Fassadenreiniger in rund 240 Metern Höhe am Commerzbank-Tower in Frankfurt von der Feuerwehr gerettet werden – nach Einschätzung eines Höhenrettungs-Ausbilders die höchste Rettungsaktion dieser Art in Deutschland.
- Die Gebäudereinigung verlor 2004 ihre Meisterpflicht im Zuge einer pauschalen Neuordnung von 53 Handwerksberufen, nicht durch eine gesonderte Risikoprüfung für dieses Gewerk.
- Als 2020 zwölf der damals deregulierten Gewerke die Meisterpflicht zurückerhielten, blieb die Gebäudereinigung außen vor.
Ich lese eine solche Meldung nicht als Außenstehender. Ich lese sie als jemand, der seit Jahrzehnten in dieser Branche steckt – und der sich fragt, warum unser Handwerk seit 2004 offiziell nicht mehr zu den Berufen zählt, bei deren Ausübung Gefahren für Gesundheit und Leben Dritter entstehen können.
Was 2004 eigentlich passiert ist
Im Zuge der Handwerksnovelle 2004 wurde die Meisterpflicht für 53 von damals 94 Handwerksberufen abgeschafft – darunter die Gebäudereinigung, die seither als zulassungsfreies Handwerk in der Anlage B1 der Handwerksordnung geführt wird2. Maßgeblich für den Verbleib in der meisterpflichtigen Anlage A wurde ein neues, einheitliches Kriterium: die Gefahrgeneigtheit einer Tätigkeit für Gesundheit und Leben Dritter3.
Entscheidend für die Einordnung: Es handelte sich nicht um eine Einzelfallprüfung speziell für die Gebäudereinigung, sondern um eine pauschale Neuausrichtung für 53 Gewerke gleichzeitig – ein Baustein der Agenda 2010, mit dem Ziel, den Zugang zur Selbstständigkeit zu erleichtern und der damals steigenden Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken3. Als 2020 zwölf dieser Gewerke wieder in die Meisterpflicht zurückgeholt wurden – etwa Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer oder Raumausstatter –, blieb die Gebäudereinigung außen vor4.
Was das mit der Gondel in 240 Metern Höhe zu tun hat
Fassadenreinigung an Hochhäusern ist Gebäudereinigung. Arbeit an der Absturzkante, in der Schwebe, unter wechselnden Windbedingungen, mit technischem Gerät, das ausfallen kann – wie am Donnerstag geschehen. Die Feuerwehr Frankfurt hält für genau solche Fälle eine eigene Spezialeinheit für Rettung aus Höhen und Tiefen vor. Entscheidend für den erfolgreichen Verlauf des Einsatzes waren nach Angaben der Feuerwehr die eingespielte Zusammenarbeit mit dem Property Management des Hochhauses sowie regelmäßige Übungen genau an diesem Objekt, wodurch den Einsatzkräften die örtlichen Gegebenheiten bestens vertraut waren1. Für die Rettung von Menschen aus großer Höhe gilt also: ständiges Training, dokumentierte Vorbereitung, eingeübte Abläufe.
Für die Menschen, die dort oben nicht gerettet werden, sondern die Arbeit selbst verrichten, gilt seit 2004: keine verpflichtende Qualifikationsprüfung mehr, um einen Betrieb in diesem Handwerk zu gründen und zu führen.
Das ist kein Vorwurf an einzelne Kolleginnen und Kollegen, die auch ohne Meisterbrief hervorragende Arbeit leisten. Aber es ist ein Widerspruch, der sich nicht wegdiskutieren lässt: Die gesetzgeberische Einschätzung von 2004 und die tatsächliche Risikorealität unseres Berufs – Arbeit in der Höhe, an Fassaden, mit Chemikalien, unter Zeitdruck – klaffen auseinander.
Was der Meistertitel im Gebäudereiniger-Handwerk vermittelt
Die Meisterprüfung im Gebäudereiniger-Handwerk umfasst vier eigenständige Prüfungsteile: die fachpraktische Prüfung, Fachtheorie einschließlich Werkstoffkunde und Schutzvorschriften, betriebswirtschaftliches und rechtliches Wissen sowie die Berufs- und Arbeitspädagogik für die Ausbildung des Nachwuchses5. Genau dieses Wissen macht in einer Situation wie am Commerzbank-Tower den Unterschied, bevor es überhaupt zum Notfall kommt: fundierte Kenntnisse zu Arbeitssicherheit, Gerätekunde und Gefährdungsbeurteilung sowie die Verantwortung, einen Betrieb so zu führen, dass Risiken systematisch minimiert werden – nicht erst dann, wenn die Feuerwehr anrücken muss.
Wer einen Betrieb ohne diese Qualifikation gründen darf, kann trotzdem verantwortungsvoll handeln. Aber der Gesetzgeber verzichtet damit auf einen strukturellen Schutzmechanismus, den er selbst für andere, vermeintlich vergleichbar riskante Gewerke – siehe die Rückvermeisterung 2020 – für unverzichtbar hält.
Fazit
Die Gebäudereinigung wurde 2004 nicht deshalb von der Meisterpflicht befreit, weil jemand unseren Beruf im Detail geprüft und für ungefährlich befunden hätte. Sie fiel mit 52 weiteren Gewerken unter ein neues, pauschales Kriterium. Vorfälle wie am Commerzbank-Tower zeigen: Diese Einordnung verdient eine erneute, ehrliche Diskussion – im Interesse der Menschen, die jeden Tag in luftiger Höhe für saubere Fassaden sorgen.
Wie siehst du das – gehört die Meisterpflicht in der Gebäudereinigung auf die Agenda der nächsten Evaluierung der Handwerksordnung? Ich freue mich über deine Einschätzung in den Kommentaren.
Quellen
- Hessischer Rundfunk (hessenschau.de): Bericht zur Höhenrettung am Commerzbank-Tower in Frankfurt, 2. Juli 2026. hessenschau.de ↩
- Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH): Gewerbe der Handwerksordnung, Anlage B1 und B2 – Gebäudereiniger als zulassungsfreies Handwerk. zdh.de ↩
- Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH): Die Handwerksordnung – Historie und Novellen, insbesondere die Handwerksnovelle 2004. zdh.de ↩
- Deutscher Bundestag: Meisterpflicht für zwölf Handwerke wieder eingeführt (Gesetzentwurf und Beschluss zur Handwerksordnung, 2019/2020). bundestag.de ↩
- Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks: Meister im Gebäudereiniger-Handwerk – Aufbau und Inhalte der Meisterprüfung. die-gebaeudedienstleister.de ↩



